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Rechtsanwalt Uwe Freundel aus Peine: Neue aktuelle Rechtsprechung

Rechtsanwalt Uwe Freundel aus Peine: Neue aktuelle Rechtsprechung

■ Wegerecht entsteht nicht durch „Gewohnheitsrecht” In einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch außerhalb des Grundbuches nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter der Voraussetzung des § 917 BGB entstehen, nicht aber durch eine – sei es auch jahrzehntelange – Übung unter Grundstücksnachbarn, die in der Annahme erfolgt, hierzu schuldrechtlich oder nach § 917 BGB berechtigt oder verpflichtet zu sein (BGH, Urt. v. 24.01.2020, V ZR 155/18).■ Für die Betriebskostenabrechnung ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblichAuch wenn im Mietvertrag die Wohnfläche unzutreffend angegeben ist, sind für die Betriebskostenabrechnung nur die tatsächlichen Flächenverhältnisse maßgeblich. Es gibt keine Verpflichtung, im Mietvertrag die Fläche des Mietobjektes anzugeben (BGH, Urt. v. 16.01.2019, Vlll ZR 173/17).■ Bei Betriebskostenabrechnungen kann der Mieter auch Einsicht in die Zahlungsbelege verlangenEin Wohnraummieter ist berechtigt, die Betriebskostennachzahlung zu verweigern, wenn er lediglich die der Anrechnung zugrunde liegenden Rechnungen, nicht aber die entsprechenden Zahlungsbelege einsehen durfte (BGH, Urt. v. 09.12.2020, Vlll ZR 118/19).■ Beweislast bei SachmängelnVersichert der Verkäufer im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages, dass ihm keine unsichtbaren Mängel bekannt sind, obliegt dem Käufer bei einem baurechtswidrigen Zustand (Ausbau der Garage zu Wohnzwecken) die Darlegungs- und Beweislast für eine vorvertraglich unterbliebene Aufklärung über die baurechtswidrige Nutzung der Garage (BGH, Urt. v. 06.03.2020, V ZR 2/19 ).■ Keine Verwertungskündigung bei ersatzlosem Abriss eines GebäudesNur bei sehr erheblichen Nachteilen und konkreter Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz kann die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses im Hinblick auf den geplanten Abriss eines Gebäudes nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB gerechtfertigt sein. Allein dass sich der Einbau eines neuen Badezimmers bei der gegebenen niedrigen Miete längerfristig nicht amortisiert, reicht als Kündigungsbe- gründung nicht aus (BGH, Urt. v.16.12.2020, Vlll ZR 70/19).■ Keine Stimmrechtsbegrenzung bei WEG durch MiteigentümergemeinschaftAuch wenn nach der Teilungserklärung in einer WEG das Kopfstimmenprinzip gilt, haben die Eigentümer jeder Wohnung je eine Stimme. Gehört eine Wohnung einem Eigentümer allein und er hat Miteigentum an einer anderen Wohnung, haben die Eigentümer jeder Wohnung je eine Stimme. Die Begrenzung auf nur eine Stimme gilt nur bei absoluter Eigentümeridentität (BGH, Urt. v. 20.11.2020, V ZR 64/20).■ Gewerbemiete muss im Lockdown angepasst werdenBei einem vermieteten Ladenlokal, in dem ein Textileinzelhandelsgeschäft betrieben wird, stellt ein behördlich angeordneter Lockdown eine Störung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 Abs. 1 BGB dar mit der Folge, dass die Kaltmiete für die Dauer der angeordneten Schließung auf die Hälfte zu reduzieren ist (Oberlandesgericht Dresden AZ 5 U 1782/20).■ Keine Haftung der WEG bei Übertragung der Streupflicht an HausmeisterEine Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Räum- und Streupflicht auf einen Hausmeister übertragen hat, kann bei Verletzung dieser Pflicht durch den Hausmeister nicht auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld nach dem Sturz einer Fußgängerin in Anspruch genommen werden (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urt. v. 07.12.2020, 9 U 34/19).■ Keine Verwirkung des Maklerprovisionsanspruchs bei Verkauf des Hauses eigener ElternEin Makler verliert seinen Provisionsanspruch nicht schon dadurch, dass das vermittelte Objekt seinen Eltern gehört. Es muss ein echter Interessenkonflikt vorliegen, um einen Verzicht auf die Ansprüche zu erzwingen (AG Königswinter, AZ 9 C 60/19 – LBS-Infodienst Recht und Steuern v. 29.03.2021).  

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht – Uwe Freundel – stellt neue Rechtsprechung vor: