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Unfall: Was tun, wenn’s gekracht hat?

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Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Egal ob selbst verschuldet oder nicht, es gilt für alle Beteiligten einige wichtige Dinge zu beachten und zu befolgen. Foto: ERGO

Egal ob selbstverschuldet, unverschuldet, im In- oder Ausland: Ein Unfall ist immer eine ärgerliche und heikle Angelegenheit, die mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden ist. Durch richtiges Verhalten kann den Beteiligten jedoch eine Menge Ärger erspart bleiben. Also, was ist im Fall der Fälle zu tun?Bei kleineren Bagatell- und Blechschäden braucht die Polizei nicht informiert zu werden. Werden aber Menschen verletzt, sollte auf jeden Fall die Polizei und wenn nötig sofort der Krankenwagen gerufen werden. Auch, wenn ein hoher Sachschaden entstanden ist sowie bei einem Verdacht auf Straftaten, zum Beispiel Unfallflucht, Missbrauch von Alkohol oder Drogen, sollte die Polizei verständigt werden. Noch bevor die Beamten und Rettungskräfte eintreffen, gilt es bei Bedarf Erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern. Letzteres beginnt mit dem Einschalten der eigenen Warnblinkanlage und dem Anziehen der Warnweste noch im Auto. Danach wird das Warndreieck aufgestellt: Innerorts sollte es 50 Meter und auf Landstraßen mindestens 150 Meter entfernt zur Unfallstelle stehen. Auf Autobahnen beträgt die Distanz zwischen Warndreieck und Schadenort mindestens 200 Meter. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt. Wichtig ist, dass es so steht, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar auf die Gefahrenstelle aufmerksam werden.

Von der richtigen Absicherung der Unfallstelle bis zur korrekten Schadenmeldung

Das Aufstellen des Warndreiecks auf Landstraßen und Autobahnen ist ein nicht ganz ungefährliches Unterfangen: Zum eigenen Schutz läuft man ganz weit rechts, am äußersten Fahrbahnrand oder – noch besser – hinter der Leitplanke. Wer das Warndreieck aufgeklappt vor sich her trägt, verbessert zusätzlich seine Sichtbarkeit.

Wird die Polizei hinzugezogen, halten die Beamten alle Unfall-Fakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Unfallbeteiligten hingegen unter sich, also ohne Polizei, füllen sie am besten einen europäischen Unfallbericht aus. Diesen stellen Versicherer ihren Kunden in der Regel kostenlos zur Verfügung und er sollte immer griffbereit im Handschuhfach liegen. Wer alle Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Gibt es Zeugen, werden auch deren Personalien notiert.

Nach einem Autounfall sind die Beteiligten gesetzlich verpflichtet, ihre Personalien auszutauschen. Wer die Unfallstelle verlässt, ohne seine Personalien angegeben zu haben, begeht Fahrerflucht. Gleiches gilt, wenn er falsche Angaben macht. Bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800 25 026 00. Wer sich das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners notiert hat, kann dort dessen Haftpflichtversicherung feststellen lassen. Übrigens: Die Unterschriften auf dem Unfallbericht bestätigen lediglich, dass die angegebenen Daten richtig sind. Sie sind kein Schuldanerkenntnis. Solange der Unfallhergang nicht vollständig rekonstruiert ist, sollten am Unfallort weder vor der Polizei noch vor dem Unfallgegner ein Schuldgeständnis abgeben werden. Jede Unfallpartei erhält eine unterschriebene Ausfertigung des Unfallberichts.

Sobald der Unfall des Autos vollständig dokumentiert wurde, sollte schnellstmöglich der Kontakt zur Versicherung gesucht und das Geschehen gemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn nur ein kleiner Schaden entstanden ist. Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, wer die Schuld an dem Unfall trägt.

● Wenn Sie Unfallverursacher sind:

In diesem Fall sollten Sie umgehend Ihre Versicherung informieren, die sich im Anschluss um das weitere Vorgehen kümmert. Am Unfallort sollten Sie Schuldeingeständnisse dennoch unbedingt vermeiden, da diese sich später negativ für Sie auswirken können.

● Wenn Sie nicht Unfallverursacher sind:

Trifft Sie keine Schuld an dem Unfall, informieren Sie zunächst Ihre Versicherung und die des Unfallverursachers über den Autounfall. Das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers wird Ihnen die weiteren Schritte zur Regulierung Ihres Schadens mitteilen.

● Wenn Sie eine Teilschuld haben:

In diesem Fall prüft Ihre Kfz-Versicherung und die Ihres Unfallgegners den Unfallhergang. Am Ende wird entschieden, wie der Schaden zwischen den Unfallbeteiligten aufgeteilt wird. Bei Fällen, wo sich die Schuldfrage nicht eindeutig klären lässt, gehen Versicherungen oft von 50:50 aus.