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Stadt Salzgitter bittet um Stellungnahmen

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Für das Gewerbegebiet „VEP Holzverarbeitender Betrieb Hoheweg“ soll der Bebauungsplans Drü 9 geändert werden. Foto: rk

Salzgitter. Der Entwurf des Bebauungsplans Drü 9 für Drütte „VEP Holzverarbeitender Betrieb Hoheweg“ mit Vorhabenund Erschließungsplan und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht liegen öffentlich aus. Bei zu 23. November 2020 können die Pläne unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden: www.salzgitter.de/auslegungen.

Die Bebauungspläne für einen Holzbetrieb Drütte und ein Sondergebiet in Lebenstedt liegen aus

Zusätzlich zur Einsichtnahme über das Internet besteht die Möglichkeit, die Planung während des genannten Zeitraums nach vorheriger Terminvereinbarung auch im Rathaus der Stadt in Lebenstedt einsehen zu können. Das Ziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes, um den bereits bestehenden holzverarbeitenden Betrieb planungsrechtlich abzusichern und die Liegenschaft aufzuwerten. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich an die Stadt Salzgitter, Fachgebiet Stadtplanung, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter oder per E-Mail an planung@stadt.salzgitter.de gerichtet werden. Nach vorheriger terminlicher Vereinbarung geht dies auch mündlich zur Niederschrift.

Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr oder Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr. Termine für die Einsichtnahme in die Unterlagen oder eine mündliche Niederschrift lassen sich unter Telefon (05341) 839-3533, -4062, -3526 oder -3520 vereinbaren. Fragen zum Inhalt werden unter (05341) 839-3533 oder -3524 beantwortet.

Auch der Bebauungsplan Leb 176 für Lebenstedt „Nördlich Neißestraße/Westlich Schlosserstraße“ in Verbindung mit der 101. Änderung des Flächennutzungsplans liegt öffentlich aus. Einzusehen sind die Pläne bis zum 6. November im Internet oder auch im Rathaus. Es geht um ein „Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel“, in welchem ausschließlich nicht-zentrenrelevante Sortimente zulässig sind.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich an das Fachgebiet Stadtplanung gerichtet werden oder lassen sich dort auch mündlich unterbreiten. Termine dafür oder für einen Blick in die Unterlagen sind telefonisch unter 05341 / 839-4061 oder -3708 möglich. Von Roland Weiterer