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Sicherheitswochen 13. November 2019

So fahren die Kleinen auf dem Rad mit

So fahren die Kleinen auf dem Rad mit Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Im Gespann unterwegs: Die Hülle des Anhängers schützt das Kind vor Wind und Regen. FOTO: PIXABAY

Vollmachten sorgen für den Ernstfall vor

Von Birk Grüling Fahrradfahren mit dem Kind hat viele Vorteile: Man ist flexibel, bewegt sich an der frischen Luft und schont neben der Umwelt auch den Geldbeutel. Die einfachste Möglichkeit dafür sind Kindersitze für das Fahrrad. „Sie sind einfach zu handhaben und passen auf die meisten Fahrräder. Außerdem sind sie günstig und nehmen wenig Platz weg“, erklärt Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).Etwa 60 bis 90 Euro kostet ein gutes Modell im Fahrradladen. Von etwa neun Monaten an bis zum siebten Lebensjahr kann man das Kind so transportieren. Ob der Sitz vorne am Lenker angebracht oder hinten an Sattelrohr oder Gepäckträger befestigt wird, ist Geschmackssache. Mit dem Sitz vorn fällt das Lenken leichter und die Kinder sehen mehr von der Welt, sind aber dem Fahrtwind ausgesetzt. Dafür ist das Angebot für hintere Sitze größer, und sie können bis zu 22 Kilogramm genutzt werden. Dagegen sind die Modelle für den Fahrradlenker nur für Kleinkinder bis 15 Kilogramm geeignet. In Sachen Sicherheit und Qualität gibt es jedoch kaum Unterschiede, wie Tests der Stiftung Warentest zeigen.Wer regelmäßig zwei Kinder oder den wöchentlichen Einkauf transportieren möchte, greift eher zum Fahrradanhänger. Die Anhänger werden mithilfe einer Kupplung an der Hinterradachse befestigt. „Für einen Anhänger spricht der große Stauraum. Außerdem können mit Sitzschalen auch schon sehr kleine Kinder mitgenommen werden. Dazu kommen die hohe Kippstabilität und zusätzliche Sicherheit durch den Rahmen“, erklärt ADFC-Referent Huhn. Fahrradanhänger bietet außerdem Schutz vor Wind und Wetter und sind als Kinderwagen nutzbar. Allerdings hat das seinen Preis. Ein hochwertiges Modell kostet zwischen 800 und 1000 Euro. Außerdem ist das Handling schwieriger, der Bremsweg länger, der Wendekreis breiter. Und auch im Keller nimmt ein Anhänger mehr Platz ein.Wer sich dagegen in Sachen Sicherheit Sorgen macht, kann beruhigt sein. Bei Unfällen mit Autos werden die Fahrradanhänger meistens zur Seite geschoben und nicht überrollt.

Praktisch und umweltfreundlich – doch was ist besser: Kindersitz oder Fahrradanhänger?

IM FOKUS

Vollmachten sorgen für den Ernstfall vor

Wichtige Dokumente sollten sicher, aber für Angehörige greifbar aufbewahrt werden

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Eine Vorsorgevollmacht hilft im Ernstfall: In ihr kann bestimmt werden, wer die eigenen Geschäfte regeln soll, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist – nur auffindbar sollte sie auch sein. FOTO: FRANZISKA KOARK/DPA

Von Katja Fischer 

Vollmachten oder Vorsorgedokumente hat im Alltag zwar niemand dabei. Im Ernstfall aber müssen diese Unterlagen schnell gefunden werden. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind wichtige Dokumente, die im Notfall rasch gebraucht werden.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson ausgewählt werden, die bei vorübergehender oder dauerhafter Entscheidungsunfähigkeit für den Verfasser handeln kann. Wer keine solche Vollmacht erteilen möchte, kann zumindest eine Betreuungsverfügung unterzeichnen. Die eingesetzte Vertrauensperson würde dann im Vorsorgefall zum Betreuer bestellt und unterläge damit der gerichtlichen Kontrolle durch das Betreuungsgericht. „Wir empfehlen jedem, der über 18 Jahre alt ist, eine Vorsorgevollmacht anzufertigen“, sagt Simone Weidner von der Stiftung Warentest. Die Stiftung Warentest, aber auch das Bundesjustizministerium bieten Musterformulare an.

Die Dokumente machen nur Sinn, wenn sie im Ernstfall auch gefunden werden. Eine Möglichkeit ist, die Unterlagen zu Hause in einem Notfallordner aufzubewahren, den der Bevollmächtigte schnell findet. Oder man händigt ihm eine Kopie aus, damit er sofort handlungsfähig ist. Allerdings gibt Weidner zu bedenken: „Wer ein Original aus der Hand gibt, muss absolutes Vertrauen zu der Person haben.“ Beim leisesten Zweifel empfiehlt sich der Gang zum Notar.

Die Beurkundung durch einen Notar ist zwar nicht unbedingt notwendig. „Es ist aber für die Akzeptanz im alltäglichen Rechtsverkehr hilfreich, wenn die Vollmacht durch einen Notar beglaubigt oder besser noch beurkundet ist“, meint Karin Bumann vom Deutschen Caritasverband in Berlin. „Wesentlich günstiger ist es, sich die Unterschrift bei der Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen.“

Für bestimmte Angelegenheiten ist eine beurkundete Vollmacht sogar zwingend, erklärt Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer in Berlin. „Nur die beurkundete Vorsorgevollmacht deckt daher alle Arten von Rechtsgeschäften bestmöglich ab.“ Ein weiterer Vorteil der notariellen Beurkundung ist die Verwahrung des Originals der Vollmachtsurkunde durch den Notar. Falls erforderlich, können davon auch nach Jahrzehnten noch Ausfertigungen erteilt werden.

Ähnlich sollten Verbraucher auch mit ihrer Patientenverfügung umgehen. Mit diesem Dokument können Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall geäußert werden, in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit vorliegt.