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Sicherheitswochen - 6. November 2018

Digital schützen gegen Diebe?

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FOTO: GETTY IMAGES/ISTOCKPHOTO

Absprachen zur Absicherung

Von Simone Andrea Mayer  Einbruchschutz im Haus muss sich nicht auf Riegel an Türen oder Schlösser an den Fenstern beschränken. Auch Smart-Home-Lösungen sollen für Schutz und schnelles Warnen bei einem Einbruchsversuch sorgen.Was bedeutet smarter Einbruchschutz?Das Smart Home ist ein mit intelligenter Technologie vernetzter Wohnraum. Die Fenster öffnen sich zum Beispiel automatisch, die Rollläden reagieren selbstständig auf Sonneneinstrahlung, und die Waschmaschine und andere Haushaltsgeräte können mit dem Smartphone aus der Ferne gesteuert werden. Auch der Einbruchschutz lässt sich steuern – zum Beispiel, indem eine Kamera an der Eingangstür nicht nur aufzeichnet, sondern sogar registriert, dass jemand sich daran zu schaffen macht. Sie schickt dann eine Warnnachricht aufs Smartphone, mit Liveaufnahmen aus der Wohnung. So kann man gleich die Polizei rufen. Andere Lösungen sind Bewegungsmelder oder Glasdrucksensoren, die sich ebenfalls auf dem Smartphone melden, wenn eine Scheibe zerschlagen wird. Öffnungsmelder für Türen und Fenster registrieren ungewöhnliche Bewegungen.Wie gut sind solche Lösungen?

Das Smartphone kann scheinbar alles – auch vor Einbrechern soll es jetzt warnen. Das zumindest suggeriert die Werbung für sogenannte Smart-Home-Anwendungen. Die Polizei spricht solchen Lösungen eine gewisse Schutzfunktion zu – mit großen Einschränkungen.

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Der Nutzen ist tatsächlich umstritten. Immer wieder hört man, dass Urlauber Tausende Kilometer von zu Hause entfernt übers Smartphone einen Einbrecher bemerkt haben und die Polizei informierten. Trotzdem betont die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, dass solche Lösungen kein durchgängiges und damit zuverlässiges Einbruchmelde- oder Gefahrenwarnsystem seien. Vielmehr handele es sich dabei um ein reines Informationssystem ergänzend zum mechanischen Grundschutz – also zu guten Schlössern und Riegeln.

In welchem Maße kann ich Smart-Home-Lösungen dann gut zum Einbruchschutz einsetzen?

Die Polizei rät dazu nur im Rahmen der Anwesenheitssimulation. Es geht also darum, einem Einbruch vorzubeugen.

12 Prozent der Deutschen vertreuen einem Smart-Home-System als Einbruchsicherung uneingeschränkt.

Dem Einbrecher auf Erkundungstour wird dann vorgegaukelt, im Gebäude befänden sich Menschen, obwohl niemand da ist. Zum Beispiel lassen sich mit entsprechenden Lösungen morgens und abends Rollläden steuern, immer mal wieder das Licht anknipsen und sogar der Fernseher anstellen.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

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Smart-Home-Anwendungen für den Einbruchschutz erfordern Sicherheitsvorkehrungen. Ein separates WLAN sowie eine verschlüsselte Kommunikation der Geräte gehören dazu. FOTO: GETTY IMAGES/ISTOCKPHOTO

Smart-Home-Anwendungen seien sehr sicher, sagt Andreas Habermehl vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). „Wenn Sie aber die Möglichkeit haben, von außen auf Ihr Smart Home zuzugreifen, besteht theoretisch ein Restrisiko, dass dies auch andere tun können.“ Bei Produkten renommierter europäischer Hersteller gelten die Sicherheitsstandards als sehr hoch. „Für die Erzeugnisse von Billiganbietern aus dem nicht europäischen Ausland können wir nicht sprechen.“

Der Experte rät deshalb, bei Produkten auf eine VdS-Zertifizierung zu achten. Das Vertrauen-durch- Sicherheit-Gütesiegel ist weltweit renommiert und dokumentiert maximale Qualität und Zuverlässigkeit von Produkten und Dienstleistungen. Damit ausgezeichnete Gesamtkonzepte seien jedoch eher für den Gewerbebereich vorgesehen und im höheren Preissegment angesiedelt. „Es gibt aber Hersteller, die für den Privatbereich auch zertifizierte Einzelkomponenten in ihrem System anbieten“, sagt Habermehl.

"Wenn Sie die Möglichkeit haben, von außen auf Ihr Smart Home zuzugreifen, besteht theoretisch ein Restrisiko, dass dies auch andere tun können."

Andreas Habermehl, Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke

Nach Ansicht der Polizeilichen Kriminalprävention birgt jedes IT-gestützte System ein Sicherheitsrisiko. Daher müssten Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, damit das System nicht von außen überwunden werden kann. Sonst können Dritte zum Beispiel Bilder der Überwachungskamera abgreifen oder Bewegungsmelder manipulieren.

Wie kann ich mein Smart-Home-System absichern?

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Die Polizeiliche Kriminalprävention rät, Sicherheitsupdates für die Software stets zu übernehmen. Empfohlen wird für die vernetzten Geräte außerdem ein separates WLAN sowie eine Verschlüsselung der Kommunikation der Geräte untereinander. Optimalerweise verbindet man sich mit den Geräten nur, wenn der Zugriff aus der Ferne notwendig ist.

Voreingestellte Standardpasswörter sollten geändert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik rät zu einer Kombination aus mindestens acht Zeichen, die nicht im Wörterbuch vorkommt.

SICHERHEITSFRAGE CHRISTOPH BERNDT

Absprachen zur Absicherung

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Es klingt unromantisch, ein solches Papier kann aber sinnvoll sein: der Ehevertrag. Denn das traditionelle Bild der „Einverdiener-Ehe“, das vielen gesetzlichen Regelungen zugrunde liegt, findet sich in der Realität immer seltener.

Ein Ehevertrag eröffnet die Möglichkeit, sich vom gesetzlichen Standard zu entfernen. Schließlich bringen sich auch immer mehr Eltern gleichberechtigt in die Betreuung gemeinsamer Kinder ein und nehmen dadurch berufliche Einbußen in Kauf.

Regelungen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt, der Vermögensauseinandersetzung – insbesondere der Auseinandersetzung von Immobilien – und zur Altersabsicherung sind typischerweise Bestandteil von Eheverträgen, zunehmend jedoch auch Absprachen zur Kinderbetreuung. Gerade für Unternehmer ist ein Ehevertrag existenziell, kann er doch das im Unternehmen gebundene Vermögen vor Begehrlichkeiten des Ex-Partners schützen.

Es geht bei dem Ehevertrag weder um Übervorteilung, noch lassen sich damit gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Er kann jedoch einen den individuellen Erfordernissen der Ehegatten angemessenen, ausgleichenden und kreativen Rahmen schaffen, der durch die gesetzlichen „Grundregeln“ nicht immer gewährleistet ist.

Nicht auch zuletzt aufgrund der zunehmenden Anzahl internationaler Ehen wächst das Bewusstsein der Notwendigkeit individueller ehevertraglicher Absprachen. Wer mag schon auf Anhieb sagen, was für das spanisch-brasilianische Ehepaar, das die gemeinsamen Kinder in den USA und in Südafrika geboren hat, indes seit zwei Jahren in Deutschland lebt, sich aber um die Ferienimmobilie in Frankreich streitet, im Falle der Scheidung gilt?

Christoph Berndt ist Fachanwalt für Familienrecht und Mediator in Halle an der Saal

SMARTE GADGETS

Kluge Rauchmelder wissen mehr

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Wer morgens eilig das Haus verlassen hat, kommt mitunter ins Grübeln, ob er auch alle potenziellen Brandquellen ausgestellt hat. Rauchmelder sind inzwischen deutschlandweit Pflicht. Neben den klassischen Geräten gibt es auch smarte Rauchmelder. Sie können via Handy-App gesteuert und mit anderen Smart-Home-Anwendungen verbunden werden. Wen auf dem Weg zur Arbeit oder beim Einkaufen Zweifel befallen, der kann sich über die App beruhigen lassen: Solange der smarte Rauchmelder keine Push-Nachricht verschickt, ist laut Hersteller eigentlich alles im grünen Bereich.