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HWG Kurier Peine 12/2018

Weihnachtsgeschenke steuerfrei?

Weihnachtsgeschenke steuerfrei?

Der Peiner Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Malte Gladis, zugleich Fachanwalt für Erbrecht, stellt aktuelle Informationen des Deutschen Forums für Erbrecht vor: Übliche Gelegenheitsgeschenke sind von der Schenkungssteuer befreit. Aber wo ist die Grenze?Hierzu ein Beispiel:Fußballstar M schenkt seiner Freundin L zu Weihnachten eine Handtasche einer Nobelmarke für 3000 Euro und einen Geländewagen für 80 000 Euro. Stolz berichtet sie darüber in der Klatschpresse. Aber auch Finanzbeamte lesen (manchmal) Boulevardmagazine. Daher erhält L im April des folgenden Jahres Post von der Schenkungssteuerstelle des Finanzamtes: Sie habe Steuerhinterziehung begangen, weil sie das Geschenk des Geländewagens nicht binnen drei Monaten dem Finanzamt angezeigt habe, zudem werde sie aufgefordert, nunmehr eine Schenkungssteuererklärung einzureichen. L ist völlig überrascht und antwortet, dass solche Geschenke in ihren Kreisen absolut üblich seien.Richtig ist, dass übliche Gelegenheitsgeschenke steuerbefreit sind. Eine feste Wertgrenze legt das Gesetz nicht fest, die Rechtsprechung hat aber entschieden, dass es auch in wohlhabenden Kreisen eine absolute Obergrenze gibt, die bei Schenkungen im Wert von einigen Zehntausend Euro überschritten ist. Im Beispielfall ist daher die Schenkung der Handtasche steuerfrei, das Geschenk des Fahrzeugs muss L aber versteuern. Nach Abzug des allgemeinen Steuerfreibetrags von 20 000 Euro bleiben 60 000 Euro zu versteuern. L muss also 18 000 Euro Schenkungssteuer zahlen. Zudem droht ihr eine Strafe wegen Steuerhinterziehung, weil sie die Schenkung nicht, wie vom Gesetz vorgesehen, binnen drei Monaten dem Finanzamt angezeigt hat.

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