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Peiner Wirtschaftsspiegel

Peine: Unternehmen erhalten eine Fülle an steuerlichen Corona-Hilfen

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Christoph Hussy ist Peiner Fachanwalt für Steuerrecht.

Um Unternehmen in der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett neben einem Schutzschild und einem Milliardenhilfsprogramm auch eine Fülle an steuer lichen Hilfen und Erleichterungen auf den Weg gebracht. „Ziel dabei ist es, Unter nehmensexistenzen sowie damit verbundene Arbeitsplätze zu sichern“, sagt der Peiner Fachanwalt für Steuerrecht, Christoph Hussy.Erweiterte Kurzarbeiterregelung, der einfache Zugang zu Krediten und Bürgschaften für Unternehmen, im Notfall erweiterte Möglichkeiten bei der Sozialhilfe für Unternehmer sowie mehr Geld für Schutzausrüstungen und das Robert-Koch-Institut sind nur ein Teil der Maßnahmen, die zu Beginn der Corona-Krise getroffen wurden, um den wirtschaftlichen Schaden für Unternehmen zu verringern. Steuerliche Erleichterungen sollen einen zusätzlichen Beitrag leisten. „Allerdings gibt es bei der praktischen Anwendung viel zu beachten“, sagt Hussy mit Blick auf die Fülle an Neuerungen.

ZINSFREIE STUNDUNG

Können Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr beispielsweise fällige Steuerzahlungen – egal, ob Einkommen-, Körperschafts- oder auch Umsatzsteuer – nicht leisten, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. „Bei entsprechendem Antrag können Stundungen bis zum 31. Dezember 2020 bewilligt werden“, betont der Fachanwalt. Darin müssten sie darlegen, dass sie unmittelbar betroffen sind, der Gesamtwert entstandener Schäden müsse aber nicht im Detail belegt werden.

MÖGLICHE ERSTATTUNG

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Auch die Gastronomie soll von steuerlichen Hilfen profitieren. Foto: pxhere.com

Darüber hinaus können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. „Gleiches gilt außerdem für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen“, betont Hussy und weist darauf hin, dass dafür auch ein Antrag bei der Kommune notwendig ist. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden als vor der Corona-Pandemie erwartet, würden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Bereits für 2020 geleistete Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer könnten unter Umständen zudem auf Antrag erstattet werden.

Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden soll bei besonders Betroffenen bis zum Ende des Jahres verzichtet und Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen nicht berechnet werden.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen gibt es aber auch für die Beschäftigten, denn: Zahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern in der Krisenzeit einen Bonus, um den besonderen Einsatz zu belohnen, bleiben diese bei den Empfängern bis zu einer Höhe von 1500 Euro steuerfrei. „Voraussetzung dafür ist, dass diese Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden“, verdeutlicht Hussy.

STEUERFREIE AUFSTOCKUNG

Als ganz entscheidendes Instrument für den Erhalt von Millionen Arbeitsplätzen gelten die vereinfachten Regeln zum Kurzarbeitergeld, das tatsächlich flächendeckend genutzt wird. So bekommen Arbeitnehmer vom Staat 60 beziehungsweise 67 Prozent des letzten Nettogehalts, bei längerer Bezugsdauer wird dieser Betrag auf bis zu 80 (87) Prozent erhöht. „Es gibt aber viele Arbeitgeber, die das Kurzarbeitergeld freiwillig oder auf Grundlage eines Tarifvertrags aufstocken, um soziale Härten abzumildern“, weiß er. „Seit dem Beschluss des Corona-Steuerhilfegesetzes durch das Bundeskabinetts am 6. Mai bleiben solche Aufstockungen bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Gehalts steuerfrei und gelten befristet bis zum 31. Dezember 2020 nicht mehr als steuerpflichtiger Arbeitslohn.“

HILFE FÜR GASTRONOMIE

Bestandteil des jüngsten Beschlusses ist außerdem, dass die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab 1. Juli 2020 für ein Jahr auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gesenkt werden. „Das soll Gastronomiebetrieben ermöglichen, schnell wieder aus eigener Kraft wirtschaften zu können“, erläutert der Fachanwalt abschließend.