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Fahrrad Spaß

PAZ on Tour“ – Corona-Regeln für teilnehmende Stempelstationen und Radfahrer

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Grafik: Olena Troshchak/123RF

Wer sich bei „PAZ on Tour“ auf die Strecke macht und losradelt, wird hungrig sowie durstig und freut sich an den zahlreichen „Stempel- und Versorgungsstationen“ auf Speisen, Snacks und Getränke. Doch auch im zweiten Corona-Sommer gelten für den Fahrradspaß immer noch besondere Verhaltensregeln. Die PAZ hat, in enger Abstimmung mit dem Landkreis Peine, ein eigens für diese Veranstaltung gemeinsam koordiniertes Konzept auf der Grundlage der von der Landesregierung aufgestellten Corona-Verhaltensvorgaben erarbeitet. Die Umsetzung ist Erinnerung und zugleich Verpflichtung für alle Teilnehmer – Stempelstationen sowie Fahrradfahrer –, in einer Phase niedriger Inzidenz auch weiterhin notwendige Präventionsmaßnahmen einzuhalten, um die erreichten Fortschritte nicht zu gefährden und die Infektionszahlen nicht weiter ansteigen zu lassen.Folgende Beschränkungen gelten bei „PAZ on Tour“:■ Für Stempelstationen, sofern sie Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Freiluftgastronomie, Imbisse, Kochwerkstätten, Bäckereien oder Eisdielen sind, gelten die üblichen Hygienekonzepte. Die Betreiber sorgen dafür, dass die diensthabenden Personen während ihrer Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen und für den Gast die Möglichkeit der Händereinigung besteht. Zudem sind die Gäste verpflichtet, im Innenbereich Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bis man den Sitzplatz eingenommen hat.Persönliche Daten müssen erhoben und dokumentiert werden, sofern die Radler an Tischen Platz nehmen und Speisen und Getränke in den teilnehmenden Gastronomiebetrieben verzehren. Wer keine eigene Erlaubnis für den Verkauf von Speisen und Getränken besitzt, ist berechtigt, einen Imbisswagen wie einen Food Truck, einen Hähnchen- oder Bratwurstwagen mit Betreiber anzumieten. Dann hat der Imbisswagenbetreiber für die Einhaltung seines eigenen Hygienekonzepts Sorge zu tragen. Wenn verschiedene Angebote kombiniert werden sollen, wie beispielsweise ein Bratwurstwagen, ein Getränkestand und eine Losbude, unterliegt diese Konstellation strengeren Regelungen, die vorab mit der Corona-Fachkoordinationsgruppe des Landkreises Peine abgesprochen werden müssen.■ Teilnehmende Firmen, Dienstleister und Geschäfte, die keine Gastronomiebetriebe sind und für „PAZ on Tour“ ihre Türen öffnen, dürfen in Flaschen verschlossene Getränke oder kleine Aufmerksamkeiten wie abgepackte Süßigkeiten kostenlos für die Radfahrer bereithalten und verteilen. Der Verkauf der Getränke ist nicht gestattet.„Die teilnehmenden Firmen können sich so, wie sie sind, präsentieren, über ihre Leistungen und Produkte informieren und zum Beispiel Flyer verteilen“, sagt Fabian Laaß, Sprecher des Landkreises Peine. bikTeilnehmende Firmen können weitere Fragen mit Rückrufbitte an den Landkreis Peine richten unter der Mailadresse: corona@landkreis-peine.de