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Willkommen in der Gemeinde Ilsede

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Bebauungsplanentwurf Ilsede Nord. 

Mehrere Generationen – ein Dach im Baugebiet „Groß Ilsede-Nord“

Das neue Baugebiet „Groß Ilsede-Nord“ mit 70 Baugrundstücken am nördlichen Ortsrand von Groß Ilsede, zeichnet sich durch viele architektonische Möglichkeiten aus. Grundstücke in Größen zwischen 650 bis 1000 Quadratmetern ermöglichen eine ein- oder zweigeschossige Bauweise. Dies belebt die Umgebung und wertet sie auf. Bauherren möchten heute ihren persönlichen Stil realisieren. Fingerhut Haus bietet die perfekte Lösung um Wünsche, Persönlichkeit und Anforderungen der Bauherren mit den Vorgaben des Bebauungsplanes in Einklang zu bringen und das individuell geplante Traumhaus zu realisieren.

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Thomas Kirchmann, Vertriebsleiter Fingerhut Haus Region Nord

Wohnen in guter Lage und mit hervorragender Infrastruktur vor Ort – das sind Faktoren für eine hohe Lebensqualität, die Ilsede zu bieten hat. Ein Trend bei Bauwilligen sind Häuser, die gleich mehreren Familien individuellen Wohnraum ermöglichen und sich dabei an veränderte Lebenssituationen anpassen. Somit lassen sich unterschiedliche Wohn- und Lebensmodelle in Einklang bringen sowie finanzielle Vorteile erzielen.

Leben in Gemeinschaft – Gewinn für alle Parteien

„Ein Mehrfamilienhaus fördert zum einen soziale Aspekte, denn hier ergänzen sich Bewohner unterschiedlichen Alters und mit verschiedenen Lebensweisen. Wohnen mehrere Generationen zusammen, können die Senioren die Kinder betreuen, während die Jüngeren den Älteren bei schwierigen Alltagstätigkeiten zur Seite stehen, ganz gleich ob es sich um Familien handelt oder Menschen, die nicht miteinander verwandt sind. Die Wohneinheiten können so angelegt sein, dass ausreichend Privatsphäre herrscht, aber gleichzeitig Gemeinschaftsräume in Haus und Garten integriert sind. Das Mehrfamilienhaus von heute ist flexibel gestaltbar, es bezeichnet keinen festgelegten Bautypus. Es kann zwei oder mehr separate Wohneinheiten beinhalten und ist in nahezu jedem Baustil realisierbar“, erklärt Thomas Kirchmann, Vertriebsleiter Nord der Fingerhut Haus GmbH.

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Moderne Bauweise und raffinierter Grundriss sind vereint. Fotos (4): privat
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Fingerhut entwickelt hierfür individuelle Wohnraumkonzepte, die sich bedarfs- und anforderungsgerecht umsetzen lassen. So kann beispielsweise ein moderner Bungalow mit einer Einliegerwohnung ausgestattet sein oder das traditionelle Mehrfamilienhaus separate Wohnungen für Familien, Paare und Singles beherbergen.

Mehrfamilienhäuser bieten auch einen finanziellen Mehrwert. Denn die Häuser können vom „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ gefördert werden. Gleichzeitig können die Energiekosten für alle Gemeinschaften geringer ausfallen, wenn etwa eine Photovoltaikanlage eingesetzt wird, die keine Überkapazitäten produziert. So kann der erzeugte Strom von mehreren Parteien gleichzeitig komplett verbraucht werden. Das Verhältnis von angebotener und benötigter Leistung für den Eigenverbrauch ist somit im Vergleich zu Einfamilienhäusern günstiger. bik

Das eigene Testament – Änderungen sind möglich

Anwalt Gunther Schnerwitzki betreibt seine „Kanzlei im Park“ im Gewerbepark Groß Bülten

Gunther Schnerwitzki berät Mandanten zum Thema digitaler Nachlass. Foto: privat
Gunther Schnerwitzki berät Mandanten zum Thema digitaler Nachlass. 
Foto: privat
Gunther Schnerwitzki ist Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Erb-, Familien-, Arbeits- und Verkehrsrecht. Seit vielen Jahren berät er erfolgreich Privatmandanten und mittelständische Unternehmer im Großraum Peine /Hildesheim/Braunschweig/Hannover und vertritt ihre Belange vor Gericht.

Das eigene Testament zu errichten und damit die Angehörigen abzusichern ist einfach. Dennoch gilt es einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Allgemein bekannt und doch wichtig ist, dass das selbst erstellte Testament handschriftlich erstellt und selbst unterschrieben sein muss. In diesem Zusammenhang ist in der Praxis die Frage von Bedeutung, was es zu beachten gilt, wenn sich ein Testament über mehrere Seiten erstreckt.

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Das Kammergericht Berlin hat hierzu kürzlich entschieden: Ein Testament, das auf zwei nicht miteinander verbundenen Seiten geschrieben wurde, genügt dann dem Formerfordernis, wenn sich die Zusammengehörigkeit des Textes auf den Seiten aus einer fortlaufenden Nummerierung im Text ergibt und die letzte Seite vom Erblasser unterschrieben wird. Selbst nachträgliche Ergänzungen oder Veränderungen des Textes brauchen nicht besonders unterzeichnet werden, wenn sie rein äußerlich durch die vorhandene Unterschrift gedeckt sind. Das gilt insbesondere dann, wenn der Erblasser am Anfang des Testamentes ausdrücklich das Folgen von Änderungen erklärt und unter - zeichnet. bik