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Mehr Sicherheit für Haus und Wohnung wird gefördert

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Moderne Gefahrenmeldesysteme lassen sich bequem per Tablet- oder Smartphone-App steuern und überwachen. Foto: djd/Telenot Electronic GmbH

Mehr Einbruchschutz – auch in der Mietwohnung

Dass immer mehr Gebäude über Sicherheitssysteme zum Schutz gegen Einbruch verfügen, schlägt sich auch in den Statistiken der Kriminalpolizei nieder. Der Anteil der erfolglosen Einbruchsversuche steigt an. Denn die meisten Einbrecher gehen den Weg des geringen Widerstands. Stoßen sie auf ein gut geschütztes Objekt, lassen sie oft von ihrem Vorhaben ab.Fördervoraussetzungen beachtenAuch aus diesem Grund fördert die öffentliche Hand den Einbau einbruchschützender Systeme. Maximal 1.600 Euro für Technik und Montage fördert die KfW-Bank über ihr Programm 455-E, was allerdings an bestimmte Kriterien gebunden ist.

Zertifizierter Einbruchschutz ist auch für die öffentliche Hand ein Anliegen

„Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und technische Mindeststandards erfüllen“, erklärt Alexander Balle, Sicherheitsexperte bei Telenot, einem führenden Hersteller von Sicherheitstechnik. Auf der Website www.telenot.de gibt es weitere Infos zu den Fördervoraussetzungen. Dort finden sich auch Kontaktmöglichkeiten zu Fachbetrieben, welche die Anforderungen erfüllen.

Eine sichere Wahl treffen Immobilienbesitzer, wenn sie bei der Entscheidung für ein smartes Sicherheitssystem auf das VdS-Zeichen der deutschen Schadenversicherer achten. Es zeigt an, dass hier Sicherheitsanforderungen erfüllt sind, die oftmals über DIN-Normen und andere Richtlinien hinausgehen. Zudem sollte ein langfristiger Support für die Anlage gewährleistet sein.

Zentrale Überwachungselektronik

Förderfähig sind auch Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Bei diesen ist darauf zu achten, dass sie den Anforderungen der Überwachungsanlagen-Norm DIN VDE V 0826-1 entsprechen.

Zertifizierte und smarte Haussicherungssysteme bieten darüber hinaus weitere Möglichkeiten zum Schutz von Haus und Wohnung. Beispielsweise lassen sich die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder ebenso in eine zentral gesteuerte Überwachungsanlage einbinden wie Wasser-, Kohlenstoffmonoxid-, Gas- oder Temperaturmelder. Auch komfortable Schaltaktionen, wie beispielsweise die Außensteckdosen beim Schärfen der Anlage stromlos zu schalten, lassen sich integrieren. (djd)

Mehr Einbruchschutz – auch in der Mietwohnung

Das KfW-Förderprogramm zur Verbesserung des Einbruchschutzes können auch Mieter in Anspruch nehmen. Viele Sicherungssysteme lassen sich ohne größere bauliche Veränderungen einbauen beispielsweise mit Funkkomponenten und können bei einem Auszug problemlos wieder ausgebaut werden.

„In der Regel ist dafür keine Rücksprache mit dem Vermieter erforderlich“, sagt Telenot-Sicherheitsexperte Alexander Balle. „Bei größeren Veränderungen an Türen oder Fenstern sieht das anders aus“, so Balle. Hier sollte man auf jeden Fall das Einverständnis des Vermieters einholen. (djd)