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Bauen & Wohnen

Mehr Geld und mehr Schutz

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Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage unter privaten Bauherren.

Keine Eile bei Antrag, dafür bei Baugenehmigung und Kaufvertrag

Berlin. Im Jahr der Bundestagswahl wünschen sich angehende Eigenheimer einen besseren Verbraucherschutz beim Hausbau und Wohnungskauf. Das zeigt eine aktuelle Mitgliederumfrage des Bauherren-Schutzbundes (BSB). Auch die Förderung müsse verbessert werden.

BSB-Umfrage zeigt: Private Bauherren wünschen sich Hilfe von Seiten der Politik

Aktuelle Untersuchungen zeigen: Der private Haus- und Wohnungsbau muss eine feste Säule in jedem nachhaltigen politischen Wohnungsbaukonzept sein. Trotzdem fällt die staatliche Unterstützung bei der Eigenheimbildung aktuell gering aus. Das Baukindergeld läuft aus, eine langfristige Strategie zur Förderung für selbstnutzende Wohneigentümer ist aktuell nicht erkennbar. „Angehende Bauherren und Wohnungskäufer stehen vor einer schwierigen Zukunft. Bauland bleibt knapp, die baulichen Anforderungen und Kosten steigen und vor allem Wohnungskäufer sind mit einer ungeklärten Rechtslage konfrontiert“, erklärt BSB-Vorstand Andreas May.

Auch die Mitglieder des Verbraucherschutzvereins sehen politischen Nachholbedarf. In einer Umfrage des BSB sprechen sich 88 Prozent der Befragten für eine bessere Förderung beim energetischen Bauen aus. 86 Prozent wünschen sich mehr Möglichkeiten für steuerliche Abschreibungen. „Viele unserer Mitglieder wollen mit energiesparenden Bauweisen ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten. Dabei müssen sie finanziell besser unterstützt werden. Geschieht das nicht, wird Potential beim Klimaschutz verschenkt“, so Andreas May.

Auffallend ist, dass weniger als die Hälfte der Befragten für eine Weiterführung des Baukindergeldes stimmt. „Viele Bauwillige werden von den Bedingungen ausgeschlossen – etwa Ehepaare, Alleinstehende oder Familien, die erst bauen und dann den Nachwuchs erwarten wollen“, sagt May. Besser seien Förderungen, von denen alle gleichermaßen profitieren.

„Eine Reform der Grunderwerbsteuer ist längst überfällig. Das sehen auch drei Viertel unserer Mitglieder so.“ Einig sind sich die BSB-Mitglieder darin, den Verbraucherschutz für selbstnutzende Wohneigentümer zu stärken. 91 Prozent stimmten für mehr Rechte bei der Durchsetzung von Baumängeln, bei Verzug und Nichterfüllung des Vertrages. „Insbesondere Wohnungskäufer haben einen Anspruch darauf, dass sie in der Bauphase besser vor einer Insolvenz des Bauträgers geschützt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist seit langem angekündigt, liegt aber bisher nicht mal im Entwurf vor“, erläutert Andreas May. Das Vorhaben ist im aktuellen Koalitionsvertrag formuliert, die Bundesregierung sei hier in der Bringschuld.

Baukindergeld: Last-Minute-Tipp

Keine Eile bei Antrag, dafür bei Baugenehmigung und Kaufvertrag

Salzgitter. Es ist die beliebteste und auch bekannteste Förderung für Familien: das Baukindergeld. Doch die Zeit läuft ab, Ende März 2021 ist Schluss mit der Förderung von Wohneigentum – zumindest für diejenigen, die dann keinen Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung in den Händen halten. Die Zeit drängt also, allerdings nicht wie oft vermutet bei der Antragstellung.

Wer das Baukindergeld noch beantragen möchte, muss bis Ende März 2021 Nägel mit Köpfen machen: Für alle, die eine bestehende Immobilie oder einen Neubau vom Bauträger kaufen, gilt: Der notarielle Kaufvertrag muss bis zum 31. März 2021 unterschrieben werden. Und für alle Familien, die neu bauen, gilt: Die Baugenehmigung muss bis zum 31. März 2021 erteilt sein.

Eines der häufigsten Missverständnisse bei Familien ist, dass sie glauben, auch Einzug und Antragstellung müssten bis Ende März 2021 erledigt sein. Das ist aber nicht der Fall. Denn Umzug und Beantragung des Baukindergeldes können auch noch später erfolgen. Wie bisher kann der Antrag auf Baukindergeld innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug gestellt werden, spätester Antragszeitpunkt ist der 31. Dezember 2023.

Alle wichtigen Informationen zur Beantragung von Baukindergeld 2021 finden Familien unter www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/baukindergeld.php.

Grundsteuererlass möglich

Corona-Mietausfälle führen zu geringerer Belastung

Salzgitter. Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Dazu zählen insbesondere auch coronabedingte Mietausfälle. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für den 2020 können bis 31. März gestellt werden. Zuständig sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage.

Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass.

Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten. Auch dürften diejenigen Vermieter nicht von einem Erlass profitieren, die im vergangenen Jahr wegen der Pandemie von sich aus die Miete erlassen oder reduziert haben.