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Maßgeschneiderte Lösung

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Leistungen aus einer Pflegezusatzversicherung werden in der vereinbarten Höhe je nach Pflegegrad sowohl bei stationärer als auch ambulanter Pflege erbracht, der Versicherte kann sich diesbezüglich frei entscheiden.       Foto: djd/vigo Krankenversicherung/K. & U. Annas – stock.adobe.com

Bis zum Jahr 2035 werden voraussichtlich vier Millionen alte Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen sein, 2015 waren es erst rund drei Millionen. Das prognostiziert das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in einer aktuellen Studie. Die Politik hat auf diese enorme gesellschaftliche Herausforderung reagiert: Die gesetzliche Pflegeversicherung erfuhr in den letzten Jahren viele Neuerungen. So wird der Pflegebedarf mittlerweile deutlich realistischer eingeschätzt – davon profitieren vor allem Demenzkranke und ihre Angehörigen, die vorher oft leer ausgingen. Versorgungslücken durch private Vorsorge schließen Was sich nicht geändert hat, ist die Versorgungslücke im Pflegefall: Pflegebedürftige müssen bei einer Heimunterbringung die Pflegekosten, die über dem Leistungsbetrag der gesetzlichen Pflegeversicherung liegen, aus eigenen Mitteln bestreiten. Und auch bei häuslicher Pflege liegt der tatsächliche Bedarf deutlich über dem Pflegegeld, das die Pflegekasse zahlt. Mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung lässt sich die Deckungslücke zwischen den tatsächlich anfallenden Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen.

Versorgungslücken im Pflegefall flexibel und individuell schließen

Zwei Rechenbeispiele verdeutlichen, wie groß die Versorgungslücke ausfallen und wie man sie schließen kann:

- Hans B. wurde in Pflegegrad 2 eingestuft und wird zuhause gepflegt, die Pflegekosten liegen bei 1800 Euro monatlich, aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es 316 Euro. Die Versorgungslücke beträgt 1484 Euro. Geschlossen wird sie in dem Beispiel mit 600 Euro aus Rücklagen oder aus der Rente – 900 Euro kommen aus einer Pflegezusatzversicherung wie etwa dem „Düsseldorfer Pflegegeld“ der vigo Krankenversicherung. Am Ende des Monats bleiben in dem Beispiel 16 Euro übrig.

- Silke A. (Pflegegrad 3) wird im Heim gepflegt, die Pflegekosten liegen bei 3300 Euro, aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es 1262 Euro. Die Versorgungslücke beträgt 2038 Euro. Geschlossen wird sie in dem Beispiel mit 1200 Euro aus Rücklagen oder aus der Rente – die Miete fällt ja jetzt weg – 900 Euro gibt es aus der Pflegezusatzversicherung. Am Ende bleiben 62 Euro übrig.

Das Besondere am „Düsseldorfer Pflegegeld“: Es bietet maßgeschneiderte Lösungen. Das Pflegetagegeld liegt zwischen täglich 10 und 100 Euro, die abzusichernden Pflegegrade sind frei wähl- und flexibel gestaltbar. Die Leistung wird in der vereinbarten Höhe sowohl bei stationärer als auch ambulanter Pflege erbracht, der Versicherte kann sich frei entscheiden. Mehr Infos findet man unter www.vigokrankenversicherung.de. Es gibt keine Wartezeiten, für die Aufnahme ist eine einfache Gesundheitsprüfung nötig. (djd)