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HWG Kurier Peine

Liebe Leserin, lieber Leser,

Liebe Leserin, lieber Leser,

Editorial

auf ihren historischen Marktplatz können die Peiner durchaus stolz sein. Er ist auch Anziehungspunkt für viele Besucher unserer Eulenstadt. Insbesondere nach der Restaurierung des Platzes im Jahre 1985 hat er sich mit seinen unterschiedlichen Gastronomieangeboten zu einem bevorzugten und gemütlichen Treffpunkt aller Bürger entwickelt. Fröhliche Stadtfeste zu allen Jahreszeiten, politische Großveranstaltungen oder auch nur der Abschluss eines Einkaufsbummels laden zum Verweilen ein.Dabei fällt der Blick des Besuchers allerdings zwangsläufig auch auf die seit Jahren leer stehende und allmählich verrottende Bausubstanz der ehemaligen Marktapotheke neben dem ansehnlichen Modehaus „Schridde am Markt“. Mit dem Nebengebäude zur anderen Seite bietet das alte Apothekenhaus alles andere als einen erfreulichen Anblick. Der neue Eigentümer möchte hier in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung Wohneigentum entwickeln, das sich auch in der äußeren Gestaltung in den historischen Marktplatz einpasst. Dagegen steht der Denkmalschutz, der dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen dient. Am Ende bleibt die Frage, wie man die Interessen der Denkmalpflege mit den berechtigten Interessen der Bürger in einer verdichteten Altstadt, natürlich auch mit den Interessen des Eigentümers in Einklang bringt.In den Koalitionsgesprächen zur Bildung der neuen SPD/CDU-getragenen niedersächsischen Landesregierung soll auch die Überarbeitung des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes angesprochen worden sein. Dabei geht es u. a. um den Anspruch, dass der Denkmalschutz moderne Nutzungen nicht ausschließen darf. Vielleicht hilft eine Gesetzesüberarbeitung, zur Lösung des Problems am Peiner Marktplatz beizutragen. Die vielen Besucher des historischen Mittelpunkts unserer Kreisstadt Peine wären hierfür sicher dankbar.Dass der Denkmalschutz in Deutschland dem in Art. 14 unseres Grundgesetzes garantierten Eigentumsschutz recht enge Schranken setzt, ist den davon betroffenen Hausbesitzern hinlänglich bekannt. Mitunter treibt er aber auch seltsame Blüten, was Sie aus unserem Beitrag auf Seite 12 dieser Ausgabe entnehmen können.Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesundes und friedvolles Jahr 2018.Ina Munzel(Rechtsanwältin und Vereinsberaterin)

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