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HWG Kurier Peine 06/2018

HWG Kurier Peine: Fachanwalt Uwe Freundel erklärt die neueste Rechtsprechung

HWG Kurier Peine: Fachanwalt Uwe Freundel erklärt die neueste Rechtsprechung

Rechtsanwalt Uwe Freundel – Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – stellt neue höchstrichterliche Rechtsprechung vor:

■ Eigenbedarfskündigung – Kein „fliegender Wohnungswechsel“ notwendigEin Vermieter ist bei einer ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung nicht verpflichtet, die bisher von ihm im gleichen Hause bewohnte und ebenfalls in seinem Eigentum stehende Wohnung dem von der Kündigung betroffenen Mieter anzubieten (BGH, Az. VIII ZR 284/16).■ Fristsetzung zur Schadensbeseitigung erforderlich?Beschädigt der Mieter unter Verletzung seiner Sorgfalts- und Obhutspflichten Teile der Mietwohnung, kann der Vermieter nach seiner Wahl statt einer Schadensbeseitigung auch sofort Geldersatz verlangen, ohne diesem zuvor eine Frist zur Schadensbehebung gesetzt zu haben (BGH, Urt. v. 28.02.2018, VIII ZR 157/17).■ Geplatzter Kauf: Keine Haftung des VerkäufersEs stellt keine besonders schwerwiegende Treuepflichtverletzung des potenziellen Verkäufers eines Grundstücks dar, wenn er – bei wahrheitsgemäßer Erklärung seiner Abschlussbereitschaft – dem Kaufinteressenten nicht offenbart, dass er sich vorbehält, den Kaufpreis zu erhöhen. Der potenzielle Verkäufer haftet auch dann nicht auf Schadensersatz, wenn er zu einem Zeitpunkt Abstand von dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages nimmt, zu dem er weiß, dass der Kaufinteressent im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages bereits einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen hat (BGH, Urt. v. 13.10.2017, V ZR 11/17).■ Verlängerung der Verjährungsfrist ist unwirksamEine Regelung in einem Formularmietvertrag, durch die ein Vermieter die nach dem Gesetz vorgesehene sechsmonatige Verjährung seiner Ersatzansprüche nach Rückgabe der Mietsache verlängert, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Klausel spiegelbildlich eine Verlängerung der Verjährungsfrist auch für Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen und auf Erstattung der Wegnahme einer Einrichtung vorsieht (BGH, Urt. v. 08.11.2017, VIII ZR 13/17).■ Beleidigung als Grund zur fristlosen Kündigung„Komm runter, du Hure, ich mach dich tot“, diese Äußerung gegenüber seiner Wohnungsnachbarin begründet das Recht des Vermieters zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen besonders gravierender Verletzung des Hausfriedens auch im Hinblick auf eine schwerwiegende Formalbeleidigung mit strafrechtlicher Relevanz (LG München, Az. 14 S 288/17 unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils des AG München).■ Kündigung bei leichtfertiger Strafanzeige des Mieters?Ein Mieter, der seinen Vermieter wegen einer Straftat (zum Beispiel Betrug bei der Berechnung der Miete oder der Nebenkosten) bei der Polizei anzeigt, riskiert bei leichtfertiger Strafanzeige die fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses, wenn er die angezeigte Tat nicht beweisen kann (LG München, Az. 14 S 284/17).

HWG Kurier Peine 06/2018