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HWG Kurier Peine 06/2018

HWG-Geschäftsführerin Eva-Maria Kropp zum Thema Straßenausbaubeiträge in Peine

HWG-Geschäftsführerin Eva-Maria Kropp zum Thema Straßenausbaubeiträge in Peine

„Straßenausbaubeiträge” sind für manchen Hauseigentümer zum Schreckenswort geworden. So sind in einer Reihe von niedersächsischen Kommunen Meinungsverschiedenheiten zwischen Anliegern und Verwaltung über die Notwendigkeit der einzelnen Straßenausbaumaßnahme und die Höhe der umlagefähigen Kosten an der Tagesordnung. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz erlaubt es Gemeinden, von den Besitzern der anliegenden Häuser Kostenbeiträge bis zu 75 Prozent je nach Straßentypus zu erheben, um sanierungsbedürftige Straßen wieder instandzusetzen. Im Einzelfall kann auf den Anliegerhaushalt ein Betrag in fünfstelliger Höhe zukommen, was nicht selten eine schwerwiegende Härte für den betroffenen Hauseigentümer bedeutet. Nun hat es der niedersächsische Landtag durch eine Gesetzesänderung den Gemeinden ermöglicht, alternativ einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von allen Grundstückseigentümern innerhalb festgelegter Abrechnungsbezirke einzufordern, statt nur die direkten Anlieger zur Kasse zu bitten. Mittlerweile ist jedoch der Druck, Straßenausbaubeiträge zulasten der Hauseigentümer ganz abzuschaffen, stark angewachsen und stattdessen zum Beispiel ausschließlich über die Grundsteuer zu finanzieren. Nach neuesten Informationen will selbst die hannoversche Rathausspitze nach entsprechendem politischen Druck der Basis nicht mehr an den Straßenausbaubeiträgen festhalten. Berlin und Hamburg erheben keine Straßenbauabgaben mehr. Eines der Hauptargumente: Der finanzielle Aufwand zur Ermittlung der Kosten ist deutlich höher als die daraus zu erzielenden Einnahmen. Als erstes Flächenland hat nunmehr die bayerische Staatsregierung angekündigt, die Straßenausbaubeiträge ganz abzuschaffen. Es bleibt abzuwarten, ob die von SPD und CDU geführte niedersächsische Landesregierung dem bayerischen Beispiel folgen wird. Auseinandersetzungen zwischen Gemeinde und Anliegern könnten dann von vornherein vermieden werden. Am 25. Mai ist die neue EU-Datenschutzverordnung in Kraft getreten. Damit ist dieses Thema auch bei uns, den „kleinen Vermietern“, gelandet. Schon bei der Neuvermietung stellt sich die Frage, welche Daten noch erhoben werden dürfen. Darf ich den Ausweis des Mietinteressenten kopieren? Darf ich Auskünfte über Mitbewohner erteilen? Was darf ich dem Job-Center mitteilen? Was für Geldbußen drohen bei Verstößen gegen die neue EU-Verordnung? In der nächsten Ausgabe unserer Vereinszeitung werden wir uns ausführlich mit dieser neuen Thematik befassen. Die warme Jahreszeit steht vor der Tür. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie einen sonnenreichen Sommer.Ihre Eva-Maria KroppGeschäftsführerin des HWG für Stadt und Kreis Peine

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