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Sicher unterwegs in der kalten Jahreszeit

Höchste Zeit für den Boxenstopp

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Im Oktober sollte von Sommer- auf Winterreifen gewechselt werden. FOTO. Pro Motor / Timo Volz

Salzgitter. Schon wieder endet der Oktober. Das bedeutet: Es ist höchste Zeit für Winterreifen. Wer es noch nicht getan hat, sollte deshalb jetzt mit der Werkstatt einen Termin machen für den Reifenwechsel. Denn wenn es erst mal schneit, kommen wieder alle auf einmal.Der Spruch hat sich eingeprägt: Von O bis O – von Oktober bis Ostern ist Winterreifenzeit. Und zu lange sollte jetzt niemand mehr warten, denn in den Hochlagen gab es schon ersten Schnee. Und morgens liegen die Temperaturen oft schon unter sieben Grad. Und damit in einem Bereich, in dem der Winterreifen seine Vorteile gegenüber dem Sommer-Kollegen auszuspielen beginnt. Denn dessen Trümpfe liegen in bester Haftung und geringem Verschleiß bei warmem Wetter, deshalb ist seine Gummimischung etwas härter.

Der Oktober geht zu Ende: Wer nicht schon da war, für den heißt es, auf in die Werkstatt zum Reifenwechsel

Bei Kälte jedoch kann diese nicht so gut greifen, dann schlägt die Stunde des Winterreifens. Dieser Konflikt ist übrigens auch Schuld daran, dass Ganzjahresreifen einen Kompromiss darstellen. Um im Winter gut zu greifen, muss ihr Gummi auch dem eines Winterreifens entsprechen, was umgekehrt im Sommer für hohen Verschleiß und Rollwiderstand sorgt.

Deshalb sollten sich jetzt auch die Nutzer von Ganzjahresreifen in der Werkstatt einfinden. Diese prüft dann, ob die Profiltiefe nach dem langen, warmen Sommer noch ausreicht. Zwar schreibt der Gesetzgeber nur 1,6 Millimeter vor, doch das ist bei Schnee und Matsch viel zu wenig.

Mindestens vier Millimeter sollten es sein, bei weniger lässt der Grip bei Nässe, Schneematsch oder Schnee erheblich nach. Deshalb hat beispielsweise Österreich diese Grenze auch gesetzlich festgelegt. Bei geringerer Profiltiefe gilt der Pneu dort nicht als Winterreifen und darf folglich bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr gefahren werden. Wer also auf Nummer sicher gehen will, vereinbart jetzt einen Termin mit seiner Werkstatt und lässt die Winterräder montieren. Für optimale Leistungsfähigkeit bei jeder Witterung und bei unterschiedlichen Straßenverhältnissen sind die Spezialisten perfekt ausgelegt: Winterreifen im Winter, Sommerreifen im Sommer.

Eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen herrscht hier eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen die Winterreifen aufgezogen sein müssen: also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

Die situative Winterreifenpflicht gilt nur dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen (beim Pkw zum Beispiel alle vier Räder) Winterreifen montiert sind. Der einfache Verstoß wird dann mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Außerdem wird ein Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg eingetragen. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.

Neben dem Fahrer haftet auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung mit dem Alpine-Symbol anordnet oder zulässt: Hier werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg.