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Sicherheitswochen 2017

Hausbau – aber sicher: Wie Bauherren Risiken auffangen können

Hausbau – aber sicher: Wie Bauherren Risiken auffangen können

Experte: „Zahlreiche Versicherungen minimieren im Schadensfall die Kosten“

VON DR. NICOLE LASKOWSKI KREIS PEINE. Vor, bei und nach dem Hausbau lauern zahlreiche Risiken. Versicherungen können diese zwar nicht ausschalten, aber zumindest die finanziellen Folgen abdecken. „Die Kosten für die wichtigsten Policen sind im Vergleich zu den gesamten Baukosten gering. So sorgt man dafür, dass die Immobilie abgesichert ist und das gesamte Vorhaben im Schadensfall nicht scheitert“, erklärt Gerrit Siewert, Leiter Versicherungen der Volksbank Brawo.

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Was sinnvoll ist und was nicht, muss im Einzelfall entschieden werden.

Gerrit Siewert
Leiter Versicherungen Volksbank Brawo

Die Bauleistungsversicherung schützt vor den Kosten, die durch unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung entstehen können. Beispiel: Eine Rohrleitung ist undicht und setzt das frisch verlegte Parkett unter Wasser. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatz-Ansprüche Dritter ab. Beispiel: Ein Spaziergänger wird durch einen vom Gerüst herabfallenden Farbeimer verletzt. Die Feuerrohbau-Versicherung ist der Schutz für noch nicht bezugsfertige Gebäude bei Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion. Beispiel: Durch Funkenflug bei Schweißarbeiten gerät Styropor in Brand, und der Dachstuhl fängt Feuer. Neben diesen grundlegenden Versicherungen gibt es weitere Möglichkeiten, um sich gegen unvorhersehbare Risiken abzusichern. „Was davon sinnvoll ist und was nicht, muss im Einzelfall entschieden werden“, empfiehlt Siewert.

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Hausbau: Auch hier lauern Risiken. 
FOTO: DR. NICOLE LASKOWSKI

Mit der Unfallversicherung für Bauherren und Bauhelfer sichert man sich und die Bauhelfer gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls während der Bauarbeiten auf dem Baugrundstück ab. Während der Finanzierungsphase kann eine Risiko-Lebensversicherung sinnvoll sein. Im Todesfall wird dem Hinterbliebenen eine vereinbarte Summe ausbezahlt, mit der der Kredit (teilweise) abbezahlt werden kann. Laufzeit und Höhe des Betrages sind flexibel. Empfehlenswert ist zudem eine Hausratversicherung. Diese Sachversicherung bietet nach dem Einzug Versicherungsschutz für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände im Haushalt. Sie tritt in Kraft bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Auch diese Versicherung lässt sich um einen Schutz vor Elementarschäden erweitern.

„Ein Tipp zum Schluss: Wer die Versicherungen bündelt und die Beiträge nicht monatlich sondern jährlich zahlt, spart ein paar Prozent“, rät Siewert.

Beratungsbeihilfe: So kann jeder Bürger um sein Recht kämpfen

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Das Peiner Amtsgericht: Hier werden die Beratungsbeihilfen beantragt – oder direkt beim Anwalt.

KREIS PEINE. Eine Säule funktionierender Demokratie ist die Sicherheit für die Bürger, im Bedarfsfall mit anwaltlicher Hilfe für ihr Recht kämpfen zu können. Doch Rechtsbeistand und Gerichtsverfahren kosten Geld. Damit auch Personen mit geringem verfügbaren Einkommen die Sicherheit haben, in Rechtsfragen nicht abgehängt zu werden, gibt es die Beratungsbeihilfe.

Die wird in Deutschland von den Amtsgerichten auf Antrag bewilligt – und wurde zum Beispiel laut Dr. Heinold Willers, Direktor des Gifhorner Amtsgerichtes, bei einem internationalen Rechtshilfevergleich gelobt. „In einigen anderen Ländern kennt man so etwas nicht.“

2015 hat Amtsgericht aus dem Peiner Nachbarkreis exakt 2010 Verfahren bewilligt mit einem an die Anwälte gezahlten Volumen von insgesamt mehr als 200 000 Euro, im Jahr 2016 waren es 1713 Verfahren mit einem Volumen von rund 174 000 Euro gewesen.

Die Beratungsbeihilfe wird direkt beim Gericht beantragt oder aber beim Rechtsanwalt - der dann den Antrag innerhalb von vier Wochen bei Gericht eingereicht haben muss, um an sein Geld zu kommen. Die Beratungsbeihilfe ist übrigens nicht mit der Prozesskostenhilfe zu verwechseln – die greift nur, wenn es dann auch zu einem Verfahren kommt.

Denn das ist nicht immer der Fall. „Manchmal raten Anwälte im Beratungsgespräch eben auch von einem Verfahren ab, wenn sie keine Chance sehen, es zu gewinnen. Und manche Probleme lösen sich ohne Verfahren, wenn dem Gegner ein Schreiben von einem Anwalt zugestellt wird und er merkt, dass es ernst wird“, erklärt Willers. ba