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Peiner Wirtschaftspiegel

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Eckhard Sudmeyer sieht Gesamtentwicklung des Handwerks kritisch. Foto: AOK Mediendienst

Angehörige Pflegebedürftiger können sich eine berufliche Auszeit nehmen

Die Zahl der Handwerksbetriebe im Bezirk der Handwerkskammer Braun - schweig-Lüneburg-Stade, zu der auch die Kreishandwerkerschaft Peine gehört, ist im vergangenen Jahr um 261 Betriebe von 27 684 auf 27 945 gestiegen. Rückläufig ist die Zahl der Meisterbetriebe, die von 16 400 auf 16 147 und damit um 1,5 Prozent zurückgegangen ist. Zugenommen hat die Zahl der Betriebe der zulassungsfreien Handwerke, für deren Gründung keinerlei Qualifikationsnachweis notwendig ist. Ihre Zahl stieg um 381 Betriebe von 6084 auf 6465.

Handwerksbetriebe werden mehr, aber: „Kritische Gesamtentwicklung“


„Diesen Trend stellen wir schon seit vielen Jahren fest“, sagt Hauptgeschäftsführer Eckhard Sudmeyer. Vor zehn Jahren habe die Zahl der Meisterbetriebe noch bei rund 17 900 gelegen, also 1750 Betriebe mehr, die Zahl der zulassungsfreien Betriebe dagegen sei mit 4500 deutlich niedriger gewesen als heute. Sudmeyer sieht diese Entwicklung kritisch: „Unserer Erfahrung nach sinkt dadurch die Qualität im Handwerk.“ Viele Gewerke seien in eine Spirale der Dequalifizierung geraten. „Wir haben immer mehr Ein-Mann-Betriebe, immer mehr Solo-Selbstständige. Dort wird kaum noch ausgebildet und Wissenstransfer findet nicht mehr statt“, sagt der Kammerhauptgeschäftsführer.

Angehörige Pflegebedürftiger können sich eine berufliche Auszeit nehmen

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Angehörigen Pflegebedürftiger steht berufliche Auszeit zu.

Wenn ein Angehöriger Pflege benötigt, stehen berufstätige Familienmitglieder vor einer doppelten Belastung. Was viele – sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – nicht wissen: Für die Pflege steht Angestellten sowohl im Akutfall als auch bei längerfristigem Bedarf eine berufliche Auszeit zu. „Kurzfristig können Angehörige bis zu zehn Tage freinehmen“, sagt Birger Mählmann, Pflegeexperte bei der IDEAL Versicherung. „In dieser Zeit können sie entscheiden, ob sie eine bedarfsgerechte Pflege organisieren oder die pflegerische Versorgung selbst übernehmen wollen.“

Sofern keine Entgeltfortzahlung aus tariflichen oder betrieblichen Regelungen besteht, haben Angestellte während dieser Zeit keinen Anspruch auf Gehalt von ihrem Arbeitgeber. Stattdessen können sie jedoch ein sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld beantragen, das von der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen des pflegebedürftigen nahen Angehörigen gewährt wird.

Entscheiden sich Arbeitnehmer für eine längerfristige Pflege ihres Angehörigen, sieht die Gesetzgebung ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten vor. „Ab einer bestimmten Unternehmensgröße können sie sich im Rahmen der sogenannten Pflegezeit bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen“, weiß Mählmann. Voraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit besteht und die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet. Das gilt auch bei der sogenannten Familienpflegezeit, die Arbeitnehmern eine bis zu 24-monatige Verkürzung ihrer Arbeitszeit für die häusliche Pflege erlaubt. Dabei müssen Beschäftigte lediglich 15 Stunden pro Woche ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Um die finanziellen Einbußen in der Pflegezeit vorläufig abzufedern, kann beim Bundesamt für Familie ein zinsloses Darlehen beantragt werden.