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Fragen rund um die Pflege

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Noch während die Angehörigen im Krankenhaus liegen, müssen die Weichen für die weitere Versorgung zu Hause gestellt werden. Foto: djd/Pflegerat-Apotheke/Shutterstock

Je eher, desto besser

Wenn ein Familienmitglied unerwartet pflegebedürftig wird, steht auch das Leben der Angehörigen häufig von einem auf den anderen Tag kopf. In ihrer Angst und Sorge um den geliebten Menschen fällt es vielen Betroffenen schwer, Entscheidungen zu treffen. Obwohl die Situation sehr belastend ist, haben sie jedoch zeitnah viele wichtige Weichen zu stellen.Unsicherheit, Unkenntnis und Zweifel erschweren diese Aufgabe. Die betroffenen Familien fühlen sich häufig überfordert und alleingelassen. Außer dem Hausarzt haben sie oft niemanden, an den sie sich wenden können.Kompetente Beratung in der ApothekeDabei müssen die Angehörigen rasch Antworten auf so viele Fragen finden: Können wir die Versorgung des Pflegebedürftigen selbst übernehmen? Welche Hilfsmittel sind für die praktische Pflege sinnvoll? Welcher Pflegegrad steht dem Familienmitglied zu? Welche Leistungen werden von der Pflegeversicherung übernommen? Können uns lokale Anbieter entlasten? Um sich wertvolle Unterstützung und Rat zu holen, empfiehlt Dr. Jan-Niklas Francke, Apotheken als kompetente Anlaufstelle zu nutzen. „Wir wollen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen so weit wie möglich helfen, mit ihrer schwierigen Situation gut zurechtzukommen - und zwar kostenlos“, sagt Dr. Francke.

Apotheken stehen Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite

Pflegehilfsmittel frei Haus

„Die Apotheken verstehen sich als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle vor Ort. Wir sind mit den örtlichen Pflegedienstleistern vernetzt und können dadurch den Betroffenen helfen, schnell individuelle Lösungen zu finden, mit denen sich die Probleme bewältigen lassen“, erläutert Dr. Francke.

Darüber hinaus führen die Apotheken der Kooperation ein breites Sortiment an Produkten, die für die Behandlung und Pflege zu Hause benötigt werden. Darunter sind neben Medikamenten auch Hilfsmittel, die für Hygiene, Körperschutz und Desinfektion verwendet werden. Neben einer individuellen Beratung erhalten Betroffene die Lieferung der Pflege-Hilfsmittel auf Wunsch frei Haus. In Fragen rund um die Kostenerstattung der Krankenkassen können sie sich ebenfalls an ihren Apotheker wenden. (djd)

Je eher, desto besser

Um Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht frühzeitig kümmern

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Mit drei Dokumenten kann man sich im Ernstfall rechtlich absichern dieses Vorhaben sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Foto: djd/Itzehoer Versicherungen

Die Einschränkung oder gar der Verlust der Selbstbestimmtheit in Folge einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder bei Erreichen eines hohen Alters ist ein Umstand, mit dem fast jeder früher oder später einmal konfrontiert wird. Sei es im Freundeskreis oder durch einen Fall in der Familie. Obwohl das Thema ständig an Bedeutung gewinnt, wird es gern verdrängt, über die rechtzeitige Vorsorge machen sich viele gerade in jüngeren Jahren noch keine weitreichenden Gedanken. Schließlich erfreut man sich doch bester Gesundheit. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, um präventive Maßnahmen zu treffen? Die Antwort ist einfach: Je früher, desto besser. Über drei Vorsorgemaßnahmen kann man sich im Ernstfall rechtlich absichern lassen: Rechtsanwälte oder auch Versicherungs-Experten helfen, diese zu erstellen und gehen telefonisch individuell auf die jeweilige Lebenssituation des Ratsuchenden ein.

1. Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Menschen bereits frühzeitig darüber entscheiden, ob und wie sie im Ernstfall medizinisch betreut werden wollen. Mit ihr stellen sie sicher, dass ihr festgehaltener Wille von Ärzten und Pflegern erfüllt wird – und zwar auch dann, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, dies selbst zu entscheiden.

2. Betreuungsverfügung

Wenn sie eines Tages einen Betreuer benötigen, können sie diese Situation mit der Betreuungsverfügung vorzeitig regeln. Da das Gericht den gesetzlichen Betreuer letztlich bestimmt, können sie über die Betreuungsverfügung angeben, wen sie als Betreuer einsetzen und wen sie ausschließen wollen. Sie können dabei auch festlegen, ob sie etwa im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut werden möchten.

3. Vorsorgevollmacht

Wer soll sich um die persönlichen Interessen von Erkrankten oder auch Senioren kümmern, wenn sie es selbst nicht mehr können? Die Bestimmung einer – wortwörtlich – Person des Vertrauens, die im Namen des Betroffenen handeln darf, wenn er selbst dazu nicht mehr selbst in der Lage ist, ist die dritte Maßnahme, die Menschen mit der individuellen Beratung durch den Service-Partner ganz einfach vorab festlegen können. Dabei geht es vor allem um rechtliche, finanzielle und persönliche Fragen. Diese Person darf dann etwa Erklärungen gegenüber Behörden abgeben und über die persönlichen Bankkonten des Betroffenen verfügen.

Die Vorsorgevollmacht kann dabei deutlich über den Inhalt einer Betreuungsverfügung hinausgehen. So können Interessenten schon frühzeitig vermeiden, dass erst ein Gericht eingeschaltet werden muss, um entscheidende Fragen zu klären. (djd)

Hautpflege und Therapie bei Rosacea

Für gute Ergebnisse ist eine konsequente Behandlung erforderlich

Chronische Hautkrankheiten plagen nicht nur mit Juckreiz und Schmerzen, sondern beeinträchtigen oft auch das Aussehen stark. Das trifft besonders auf Rosacea zu, da sich die Symptome – Rötungen, Knötchen, Bläschen, Eiterpickel und sichtbare Äderchen – meist ausschließlich im Gesicht zeigen. Rosacea ist nicht heilbar, mit der richtigen Therapie und Anpassungen beim Lebensstil aber sehr gut behandelbar. Viele Betroffene können sogar völlig erscheinungsfrei werden. Damit das klappt, sollten Erkrankte frühzeitig und regelmäßig zum Hautarzt gehen und die verordneten Medikamente konsequent verwenden.

Wirksame Medikamente

Dank großer Fortschritte in der Medikamentenentwicklung gibt es heute mehrere wirksame Behandlungsmethoden. Zur äußerlichen Behandlung von Hautrötungen steht Brimonidin zur Verfügung. Gegen Knötchen und Eiterpickel gibt es weitere Cremes, Gele und Lotionen.

Während die Wirkstoffe Metronidazol und Azelainsäure zur antientzündlichen Behandlung gegen Papeln und Pusteln eingesetzt werden, entfaltet Ivermectin zusätzlich eine antiparasitäre Wirkung gegen die Demodex-Milbe, die als ein Auslöser von Rosacea angesehen wird. Ergänzt wird die äußere Behandlung durch eine angepasste Hautpflege. Bei der Reinigung sollte auf Seife, fettige oder zu ölhaltige Produkte verzichtet werden, geeignet sind pH-hautneutrale Formulierungen wie zum Beispiel Milder Reinigungsschaum, der die Haut nicht austrocknet und die Hautbarriere schont.

Wirkstoffhaltige Cremes oder Lotionen werden am besten direkt nach der Reinigung aufgetragen. Für die sonstige Hautpflege sollten Rosacea-Patienten auf leichte Formulierungen mit hohem Wasseranteil zurückgreifen. Produkte für unreine Haut oder Inhaltsstoffe wie Alkohol und Parfüm sind zu meiden. Unter www.rosacea-info.de gibt es viele weitere Tipps zu Pflege und Kosmetik.

Laser und Tabletten

Ist die Rosacea sehr stark ausgeprägt, kann zusätzlich eine innere Behandlung mit Kapseln oder Tabletten erfolgen, etwa mit dem niedrig dosierten Antibiotikum Doxycyclin. Es kann über längere Zeiträume eingenommen werden. Dauerhafte Hautveränderungen wie beispielsweise Äderchen oder Rötungen lassen sich oft durch eine Licht- oder Laserbehandlung bessern. Bei schweren Hautverdickungen kommt auch eine OP in Frage. (djd)