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Peiner Wirtschaftsspiegel

DSGVO stellt Unternehmen noch immer vor grosse Herausforderungen

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Vor zwei Jahren trat die DSGVO in Kraft. Foto: Alexandra H./pixelio.de

Zwei Jahre ist es mittlerweile her, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft getreten ist. Grundsätzlich betrifft das nahezu alle Branchen und Firmen jeglicher Größenordnung, wirft aber noch heute immer wieder zahlreiche Fragen auf. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, sich umfassend zu informieren, um keine unnötigen Fehler im Umgang mit den personenbezogenen Daten zu machen.Der einwandfreie Umgang mit dem Thema Datenschutz kann Unternehmern folgenschwere Konsequenzen und entsprechende Geldstrafen ersparen“, wie Rechtsexperten wissen. Dafür sei es allerdings wichtig für die Arbeitgeber, das gesetzliche Fundament der Verordnung zu kennen. Denn: Grundsätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten, es sei denn, diese ist ausdrücklich erlaubt. Wer Angaben jedoch ohne die Einwilligung der Betroffenen oder nicht im Rahmen der Rechtsgrundlage verarbeitet, kann mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes bestraft werden. Der daraus resultierende Vertrauensverlust und Imageschaden kann zusätzliche Umsatzeinbrüche verursachen.

Aufgrund der kontinuierlich fortschreitenden Digitalisierung müssen Unternehmen laut Rechtsexperten dringend darauf achten, auch digitale Kommunikationswege datenschutzkonform zu gestalten. So sind beispielsweise für Werbeaktionen über das Telefon oder per E-Mail ausdrückliche Einwilligungen des Empfängers erforderlich.

Bei Newslettern findet das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren Verwendung: Der User erhält bei der Anmeldung eine Bestätigungsmail, in der er über die Zwecke der Datenübermittlung aufgeklärt wird sowie dem Empfang des Newsletters aktiv zustimmen muss.

Sichere Passwörter, Zutrittsbeschränkungen für Gebäude, eine umfangreiche Firewall – Datenschutz im Büro ist wichtig, geht jedoch weit über die eigenen vier Wände hinaus. Wer mit externen IT-Dienstleistern keine Verträge über Auftragsverarbeitung abschließt, mache einen fatalen Fehler. Diese verpflichten IT-Dienstleister wie CMS/CRM-Systeme, E-Mail-Dienste oder Cloud-Betreiber, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der DSGVO zu ergreifen.