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Mit dem Zweirad auf dem Dach unterwegs

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Der Perfekte Sitz des Rads in der Halterung auf dem Dach ist das A und O.

Sommerzeit ist bekanntlich Fahrradzeit. Doch die besten Radlerreviere liegen bekanntlich nicht vor der eigenen Haustür. Daher wird das eigene Auto nicht selten zum Transportfahrzeug für das Zweirad. „Doch dabei gibt es viel zu beachten“, wie die Experten der DEKRA betonen.Es gibt eine Fülle an Trägersystemen für den eigenen Wagen, daher haben Verbraucher oft die Qual der Wahl. „Unabhängig davon, ob es sich um einen Dach- oder Heckträger handelt: Entscheidend ist, dass der Fahrradträger richtig am Auto montiert ist und die Fahrräder vernünftig auf dem Träger sitzen“, sagt DEKRA Unfallforscherin Stefanie Ritter.Laut Straßenverkehrsordnung müssen die Fahrräder so gesichert sein, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen oder herabfallen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden können.Optimal fixieren„Grundsätzlich sollten Autofahrer den festen Sitz der Befestigungsschrauben am Träger kontrollieren und alle losen Anbauteile wie Korb, Trinkflasche oder Akku entfernen, den Rahmen an der Trägerstange fixieren und die Reifen gut festzurren “, so die Checkliste der Expertin. „Mit elastischen Zugbändern verringern sich die Schwingungen der Fahrräder meist noch.“  

DEKRA warnt vor fahrlässigem Fahrradtransport am Auto

Bei Heckträgern sei außerdem zu beachten: erst das schwerste Fahrrad und dann die leichteren Räder montieren. Das halte die Hecklastigkeit gering. Und nicht zu vergessen sei außerdem: Schräg gestellte Träger vor dem Start wieder gut einrasten.

Gewicht beachten
  

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Wer sein Fahrrad mit dem Auto ans gewünschte Ziel transportiert, sollte einiges beachten.

Vor allem beim Transport von Pedelecs sei darauf zu achten, dass der Radträger für das Gewicht der deutlich schwereren Elektro-Bikes ausgelegt ist. Auch die Stützlast der Anhängekupplung (in der Regel etwa 50 bis 100 Kilogramm, je nach Fahrzeug) dürfe nicht überschritten werden. „Zwei normale Pedelecs plus Träger bringen leicht 70 Kilogramm auf die Waage“, betont sie. Bei Dachträgern sei die zulässige Dachlast das Maß der Dinge.

Vorsicht in Kurven
  

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Wer seine Räder auf dem Fahrzeugdach fahrlässig transportiert, bringt sich und andere Menschen in Gefahr. Fotos: DEKRA

„Nach der Montage und dem Beladen empfiehlt sich ein Bremsversuch, um ein Gefühl für das beladene Fahrzeug zu bekommen und die Festigkeit der Halterungen zu checken“, sagt Ritter. Darüber hinaus müssen Autofahrer ihre Fahrweise anpassen: Durch die Dachlast verlagert sich der Schwerpunkt nach oben. Weil sich das Fahrzeug stärker neigt, müssen Kurven langsamer gefahren werden. Außerdem erhöht sich die Angriffsfläche für Seitenwind.

Ein beladenes Fahrzeug beschleunigt langsamer und meist verlängert sich auch der Bremsweg. In punkto Höchstgeschwindigkeit mit Gepäckträger sind außerdem die Hinweise der Hersteller zu beachten, die meist 130 km/h angeben.  

60 Zentimeter zum Aussteigen

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Noch Zukunftsmusik: Autotüren, die sich selbsttätig öffnen und dabei den Verkehr beobachten. Foto: Brose/mi

60 Zentimeter – das ist das zulässige Maß beim Öffnen einer Autotür am Fahrbahnrand. Alles darüber hinaus bedeutet laut eines Gerichtsurteils eine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.

Ob Autofahrer jetzt beim Aussteigen ein Metermaß bemühen müssen, um die zulässige Öffnung zu ermitteln, ließen die Richter vom Landgericht Hagen (Az.: 3 S 46/17) in ihrem Spruch offen. Allerdings legten sie laut ARAG-Experten auch das Maß für die Autofahrer fest, die an einem stehenden Fahrzeug vorbeifahren. Eine Zentimeterangabe machten sie zwar nicht, sie sprachen von einem „angemessenen Seitenabstand“. Und was angemessen sei, hänge von den jeweiligen Umständen ab.

Im konkreten Fall stieß eine Autofahrerin gegen die Tür eines am Straßenrand parkenden Fahrzeugs, an dem sie mit einem Seitenabstand von mehr als einem halben Meter vorbeifuhr. Die Tür des parkenden Wagens wurde „unvermittelt um etwa 60 bis 80 Zentimeter geöffnet“, so die Experten. Nachdem die erste Instanz der Fahrerin noch ein Drittel Mitverschulden anlastete, schrieb die zweite Instanz das Fehlverhalten ganz dem parkenden Autofahrer zu. Denn: Ein Seitenabstand von mehr als 50 Zentimeter sei ausreichend, wenn es sich bei dem stehenden Hindernis um einen Pkw handle. Dessen Insasse hätte nach Ansicht der Richter mit der nötigen Vorsicht die Tür gefahrlos geringfügig öffnen können, um den rückwärtigen Verkehr zu beobachten. (mid/ak)

Reifendruck alle 14 Tage prüfen

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Der Reifendruck sollte alle 14 Tage geprüft werden. Foto: Dekra/mid/ak

Autofahrer aufgepasst: Der Druck in den Autoreifen sollte regelmäßig alle 14 Tage kontrolliert werden. Denn ein zu geringer Druck kann üble Folgen haben: Ein erhöhtes Unfallrisiko, ein höherer Kraftstoffverbrauch und eine kürzere Lebensdauer der Reifen. Der Rat zur regelmäßigen Kontrolle gilt auch für neuere Fahrzeuge mit Reifendruckkontrollsystem.

Fahren mit Minderdruck ist gefährlich. Vor allem in Kurven und bei Spurwechsel kann das Fahrzeug ein instabiles Fahrverhalten zeigen. Bei Fahrerassistenzsystemen wie etwa ABS und ESP kann der zu geringe Druck zudem zu Fehlfunktionen und auf nasser Fahrbahn zu längeren Bremswegen führen. Im Extremfall ist es sogar möglich, dass sich der Reifen bei hoher Beanspruchung von innen her auflöst und plötzlich ausfällt.

Wichtig: Der Druck sollte immer am kalten Reifen kontrolliert werden. Das heißt: zu Beginn der Fahrt. Ob die Druckwerte korrekt sind, kann man in der Regel auf einem Aufkleber an der B-Säule oder in der Tankklappe vergleichen.

Ein zu hoher Reifendruck ist aber auch nicht gut. Er beeinträchtigt zwar nicht die strukturelle Haltbarkeit des Reifens, bringt aber Nachteile: Auf trockener Fahrbahn kann sich der Bremsweg verlängern, außerdem kann sich das Kurvenverhalten durch geringere Seitenführungskräfte verschlechtern. Zudem lässt der Federungskomfort nach, und die Reifen nutzen sich stärker in der Mitte der Lauffläche ab. (mid/ak)