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Beim Kfz-Versicherungswechsel gibt es viel zu beachten

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Bis zum 30. November können Autofahrer die Kfz-Versicherung wechseln. Foto: HUK-COBURG

Salzgitter. Das Kfz-Versicherungsjahr geht zu Ende. Vor der Entscheidung für oder gegen die Fortführung des Vertrags stehen für den Verbraucher zwei Fragen: Stimmt der Preis? Welche Leistungen bekomme ich für mein Geld?Der günstige Preis allein sollte, wie beispielsweise die HUK-COBURG mitteilt, kein Entscheidungskriterium sein. Nur ein kritischer Blick auf die Leistungen schütze vor bösen Überraschungen im Schadenfall. Viel Wert legen Verbraucherschützer auf die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sollte in der eigenen Police eine 100-Millionen-Euro-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person) je Schadenfall stehen. Empfehlenswert ist auch eine sogenannte Mallorca-Police, die bei Mietwagenfahrten im Ausland schützt.Eine gute Kasko-Versicherung verzichte außerdem auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, zahle bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art und nicht nur bei Marder-, sondern generell bei Tierbiss. Mitversichert seien auch die Folgeschäden, die der Tierbiss am eigenen Pkw hinterlässt.Ein ganz spezielles Thema in der Kasko-Versicherung seien Neuwagen. Abhängig von der Kilometerleistung verlieren sie im ersten Jahr durchschnittlich zwischen 20 bis 30 Prozent ihres Wertes. Für Besitzer von Neuwagen – aber auch von neuen Gebrauchtwagen – ist der Totalschaden also ein besonderes Risiko. Entsprechend wichtig ist die Neupreisentschädigung für Neuwagen beziehungsweise die Kaufwertentschädigung für neue Gebrauchtwagen in den ersten eineinhalb beziehungsweise drei Jahren.Einsparpotenzial bieten in der Kasko-Versicherung auch Tarife mit Werkstattbindung. Wer sich also entscheidet, sein beschädigtes Auto im Werkstattnetz des Versicherers reparieren zu lassen, kann von Beitragsnachlässen profitieren. Elektrofahrzeuge erhalten zudem bis zu 20 Prozent Nachlass in der Kfz-Haftpflicht- und in der Kasko-Versicherung.In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer also zum 1. Januar wechseln will, muss dies also bis einschließlich 30. November tun. Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist ein fristgerechter Eingang beim Versicherer, doch vor der Kündigung sollte auf jeden Fall die Deckungszusage des neuen Kfz-Versicherers vorliegen.

Verbraucher sollten sich vor Vertragsunterzeichnung umfassend informieren