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Auf die Profiltiefe kommt es an

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Beim Wechsel von Winter- auf Sommerreifen sollte auch dringend die Profiltiefe überprüft werden. Foto: Armin Zedler/ADAC

Egal, ob Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen: Die richtige Mindestprofiltiefe der Reifen kann bei der Autofahrt überlebenswichtig für die Insassen sein. Und so gilt in Europa eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter für Pkw- und Motorradreifen und 1,00 Millimeter für Leichtkrafträder, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Doch umfangreiche Tests des ADAC haben bewiesen: Die gesetzlich festgelegte Profilgrenze bietet nur einen Rest an Sicherheit. Bei Sommerreifen sollte das Profil mindestens drei Millimeter tief sein, bei Winter- oder Ganzjahresreifen mindestens vier Millimeter. Sonnst könne es bei Nässe, Schnee oder Schneematsch schnell kritisch werden.

Abgefahrene Reifen können zur großen Gefahr werden

Bußgeld droht

„Die Rechtslage ist grundsätzlich klar“, wie die ADAC-Experten betonen: Sobald Pkw-Reifen, deren Profiltiefe beim Neukauf übrigens bei acht bis neun Millimetern liegt, die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern unterschreiten, dürfen Fahrzeugbesitzer damit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Die Reifen gelten als nicht mehr verkehrssicher und müssen aussortiert werden.

So heißt es im Gesetzestext: „Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt.“

Autofahrern, die mit abgefahrenen Reifen im Straßenverkehr erwischt werden, drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Werden dabei auch noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es sogar zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf 100 oder 120 Euro.

Gesetzliche Mindestprofiltiefe

Auf dem Reifenumfang finden sich an sechs Stellen kleine, aber gut sichtbaren Stege im Profilgrund der relevanten Rillen, neben denen laut ADAC die Profiltiefe zu messen ist. „Wenn die Stege ohne Absatz in die Profilblöcke übergehen, ist die gesetzliche Mindestprofiltiefe bereits unterschritten“, heißt es dort. Dann darf mit diesen Reifen nicht mehr gefahren werden.

Wer kein professionelles Messgerät hat, kann die Profiltiefe auch mit einer 1-Euro-Münze überprüfen, denn: Der goldene Rand des Geldstücks ist exakt drei Millimeter breit.

Wer die Münze in die Mitte des Reifenprofils hält, muss darauf achten, ob der Goldrand schon sichtbar ist oder noch in der Bereifung verschwindet. „Ist er nicht mehr zu sehen, können Fahrzeugbesitzer beruhigt weiterfahren“, heißt es beim ADAC.

Ist hingegen ein Teil des goldenen Rands bereits zu sehen, sollte schon bald über einen Reifenwechsel nachgedacht werden, wie auch und vor allem Praxistests deutlich machten. Denn mit abnehmender Profiltiefe verlängert sich der Bremsweg und das kann im schlimmsten Fall zu einem Crash mit beachtlichen Schäden führen und Menschen in Lebensgefahr bringen.