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Mit Winterreifen sicher durch die kalte Jahreszeit

Auf Aufkleber im Auto achten!

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Winterreifen sind in vielen Urlaubsregionen vorgeschrieben. Foto: Pixabay

Wer im Winter täglich auf sein Fahrzeug angewiesen ist oder eine längere Fahrt plant, sollte unbedingt mit Winterreifen fahren. Gesetzlich sind 1,6 Millimeter Profiltiefe vorgeschrieben. Die Experten vom TÜV Nord empfehlen jedoch, im Winter für eine bessere Bodenhaftung wenigstens vier Millimeter Profil auf den Reifen zu haben oder aber nach spätestens zehn Jahren die Reifen zu erneuern.Laut Gesetz ist der Fahrer eines Pkws für die Einhaltung der Winterreifenpflicht verantwortlich, nicht der im Fahrzeugbrief eingetragene Halter. Deshalb haftet auch der Fahrer eines Mietwagens dafür, wenn am Fahrzeug keine Winterreifen montiert sind, nicht das Mietwagenunternehmen. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Überlassung eines wintertauglichen Autos. Fahrer sollten sich also vor der Fahrt mit einem Leihwagen auf jeden Fall vergewissern, ob Winterreifen aufgezogen sind – auch zur eigenen Sicherheit!

Zulässige Höchstgeschwindigkeit muss ausgewiesen sein

Achtung: Wer mit Winterreifen unterwegs ist, muss in seinem Auto einen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anbringen. Dies gilt zumindest immer dann, wenn die Winterreifen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind als das Auto schnell ist. Ansonsten droht ein Bußgeld bei einer möglichen Polizeikontrolle. Die Anbringung des Aufklebers übernimmt in der Regel der Reifenmontagebetrieb beim Aufziehen der Reifen.

Häufig stellen die TÜV-Sachverständigen im Rahmen der Hauptuntersuchung das Fehlen des Aufklebers fest. Ein Mangel, der als „erheblicher Mangel“ eingestuft wird und eine Wiedervorführung des Fahrzeugs zur Folge hat. Autofahrer sollten deshalb beim Reifenaufziehen auf den Aufkleber achten oder besorgen ihn sich kostenlos an der TÜV-Station. Sie erhöhen damit ihre Sicherheit, schützen sich vor möglichen Bußgeldforderungen der Polizei und ersparen sich gegebenenfalls die Wiedervorführung Ihres Fahrzeuges im Rahmen der Hauptuntersuchung.

Winterurlauber, die im Ausland ohne geeignete Bereifung unterwegs sind, gefährden den Kaskoversicherungsschutz. Außerdem wird es mancherorts richtig teuer, wenn sie ohne Winterreifen unterwegs sind. Folgende Regeln gelten in den Winterurlaubs-Regionen:

Österreich:

In ganz Österreich gilt seit dem Jahr 2008 die Winterreifenpflicht. Vom 1. November bis 15. April dürfen Kfz mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t bei Schnee, Eis und sonstigen winterlichen Bedingungen nur dann bewegt werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Die Geldbuße für Verstöße beträgt 35 Euro, bei einer Verkehrsgefährdung sogar bis zu 5000 Euro!

Schweiz:

Es gibt keine allgemeine Winterreifenpflicht. Die Montage von Winterreifen kann aber von den Regionalverwaltungen vorgeschrieben werden, d.h. für einen bestimmten Zeitraum sind Winterreifen in dieser Region dann Pflicht.

Italien und Frankreich:

Je nach Wetterlage werden hier Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte vorgeschrieben. Es ist empfehlenswert, auf entsprechende Hinweisschilder zu achten.

Skandinavien:

In Finnland ist von Anfang Dezember bis Ende Februar die Verwendung von Winterreifen Pflicht. In Norwegen sind Winterreifen zwar auch vorgeschrieben, ausländische Fahrzeuge sind von dieser Regelung aber nicht zwingend betroffen. In Schweden waren Touristen bis vor einiger Zeit von der Winterreifenpflicht ebenfalls ausgenommen. Inzwischen müssen aber alle Autos auf schwedischen Straßen mit Winterreifen unterwegs sein.