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Rund um Ihre Sicherheit

Anruf unter 116 116

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Ob Winkelschleifer, Kreissäge oder auch Akkubohrer und mehr: Den Besuchern stehen zahlreiche Geräte zum Test zur Verfügung. 

 Sperr-Notruf ermöglicht, dass Geld und Daten nicht verloren gehen 

Ausgerechnet dann, wenn man überhaupt nicht damit rechnet, passiert’s: Der Geldbeutel mit sämtlichen Zahlungskarten und dem Personalausweis ist plötzlich spurlos verschwunden. Dann ist blitzschnelles Handeln gefragt. Gut, wer dann die Sperrnummern +49 116 116 beziehungsweise +49 (0)30 40504050 in seinem Handy gespeichert hat. Denn mit einem einzigen Anruf unter dieser Nummer lassen sich sämtliche Girocards und fast alle Kreditkarten sperren. Aber auch für eine Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises gilt der Sperr-Notruf. Denn seit Juni 2017 ist der elektronische Identitätsnachweis automatisch freigeschaltet. Und bei Verlust oder Diebstahl muss die Online-Ausweisfunktion sofort gesperrt werden, um Missbrauch zu vermeiden. Grundsätzlich ist der Sperr-Notruf rund um die Uhr kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz erreichbar. Genauso wie die Zahlungskarten ist die Online-Ausweisfunktion durch eine Geheimnummer (PIN) geschützt. Hier sollten Verbraucher die gleichen Sicherheitshinweise beachten wie im Umgang mit Karte und PIN: - Zahlungskarten und Personalausweis sollten immer sicher aufbewahrt werden. - Die Geheimnummern sollte nie an Dritte weitergegeben werden. - Die Geheimnummern sollten Verbraucher niemals zusammen mit den Karten oder dem Ausweis bei sich tragen. Kleiner Tipp: Unter www.sperrnotruf.de gibt es einen Notfall-Infopass, der mit eigenen Kartendaten ergänzt werden kann. So hat man bei einer Sperrung alle Angaben schnell parat. Einfach ausdrucken, ausfüllen und getrennt von den Zahlungskarten aufbewahren. Und noch etwas: Wer aus dem Urlaub oder von der Dienstreise zurückkehrt, sollte seine Kontoauszüge sorgfältig auf Richtigkeit prüfen. Denn auf Reisen setzen Verbraucher als Zahlungsmittel häufig ihre Girocard oder die Kreditkarte ein – zum Beispiel an Tankstellen, in Supermärkten oder Hotels. Werden Abbuchungen entdeckt, die sie nicht selbst mit der Zahlungskarte getätigt haben, sollte ebenfalls sofort die Bank oder Sparkasse kontaktiert und die Karte vorsorglich unter dem Sperr-Notruf gesperrt werden.

Rund um Ihre Sicherheit

Über  den Sperr-Notruf 116 116 e. V.

Der Sperr-Notruf 116 116 e. V. wurde 2002 gegründet und erhielt 2004 das Nutzungsrecht an der Kurzrufnummer 116 116 von der Bundesnetzagentur. Bei Verlust unterschiedlichster elektronischer Medien wie beispielsweise Bankkunden-, Maestro- und Kreditkarten, Handys, Krankenkassenkarten, Mitarbeiterausweisen oder Kundenkarten können Verbraucher diese über den Notruf 116 116 sperren lassen. Die Sperrung ist wichtig, da im Verlustfall sonst sowohl für den Herausgeber als auch für den Verbraucher finanzielle Schäden und datenschutz- oder datensicherheitsspezifische Gefahren drohen. Seit 2005 ist die Sperrvermittlung 116 116 unterbrechungsfrei tätig – inzwischen werden jährlich rund 1,4 Millionen Sperrweiterleitungen veranlasst. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit elektronischer Berechtigungen zu fördern. Dazu sollen möglichst viele Herausgeber für die Teilnahme am Sperr-Notruf gewonnen werden. So haben Verbraucher im Notfall eine zentrale, innerhalb Deutschlands gebührenfreie Nummer, um diverse elektronische Medien rund um die Uhr in einem Schritt sperren zu lassen.