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HWG Kurier Peine

Der neue Mietspiegel 2017/2018 für den Landkreis Peine liegt vor

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Foto: Convisum/123RF

Mietspiegel

Nach mehrmonatigen Gesprächen und Prüfung von Unterlagen haben der Mieterverein und der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein (HWG) eine Einigung über die neue Mietwerttabelle mit ihren umfangreichen Erläuterungen erzielt. Der Mietspiegel für den Landkreis Peine, der nunmehr seit 36 Jahren herausgegeben wird, liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien im Landkreis Peine. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Der Mietspiegel dient ferner der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten. Für Behörden aller Art ist der Mietspiegel eine wertvolle Orientierungshilfe. Entsprechend § 558 a (4) BGB kann der Mietspiegel auch für Gemeinden verwandt werden, die den Gemeinden des Landkreises Peine benachbart und vergleichbar sind, sofern in diesen Gemeinden ein eigener Mietspiegel nicht vorhanden ist.

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Nach den Feststellungen im Mietspiegel haben sich die durchschnittlichen Mietwerte gegenüber der letzten seit dem 1. Januar 2013 gültigen Mietwerttabelle zwischen 6 und 8 Prozent erhöht; im Schnitt pro Jahr seit 2013 um 1,75 Prozent. Bei dem bisherigen und bei dem neuen Mietspiegel für den Landkreis Peine 2017/2018 handelt es sich um die Form des „einfachen Mietspiegels“, d. h., um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter nach Auswertung diverser Daten gemeinsam erstellt worden ist. Bei einem „qualifizierten Mietspiegel“, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen unter Mitwirkung der jeweils betroffenen Kommune erarbeitet werden muss, wird im Zivilprozess vermutet, dass die dabei genannten Mietpreisspannen zutreffen. Diese Vermutung ist aber widerlegbar. Die Mietwerte werden im neuen Mietspiegel nach Baualtersklasse, Wohnlage, Ausstattung und Wohnungsgröße ermittelt. Der Mietspiegelanwender kann in der Mietwerttabelle alsdann eine Spannbreite feststellen, innerhalb derer der zutreffende Mietpreis pro Quadratmeter für seine Wohnung ermittelt wird. Für die Feststellung des Mietwertes innerhalb der Spannbreite findet der energetische Zustand der Wohnung bzw. des Gebäudes eine erhöhte Berücksichtigung, was auch durch den Energieausweis belegt werden kann. In Zeiten steigender Energiekosten kommt entsprechend den Vorgaben der Energieeinsparverordnung der energetischen Effizienz einer Immobilie auch im Hinblick auf den Klimaschutz ein deutlich erhöhter Stellenwert zu.

Mietspiegel jetzt bei uns erhältlich


Der Mietspiegel ist in der Geschäftsstelle des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins für Stadt und Kreis Peine e. V., Beethovenstraße 11, 31224 Peine (Telefon 05171 582480, www.hwug-peine.de) gegen Zahlung einer Schutzgebühr erhältlich. Der HWG Peine gibt seinen Mitgliedern alle notwendigen Hilfen und zusätzlichen Informationen zur richtigen Anwendung des Mietspiegels. Er fertigt auf Wunsch auch die Mietanpassungserklärungen gegenüber den Mietern.